Amtliche Bodenrichtwerte und Immobilienwerte für Lotte (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW). Median ETW 3.100 €/m², Bodenrichtwert 183 €/m². Kostenlose Adress-Bewertung auf amtlicher Basis.
Von der Redaktion, immobilienwerte.nrwStichtag 01.01.2026Amtliche Datenbasis
Bodenrichtwert 183 €/m²36 Wohn-Zonen
Median ETW 3.100 €/m²3 Zonen
Median EFH 2.200 €/m²4 Zonen
Veränderung 1 J -4,0 % vs. 01.01.2025
Lotte kompakt · Stichtag 01.01.2026
Amtliche Boden- und Immobilienrichtwerte für Lotte — Median BRW 183 €/m², Median ETW 3.100 €/m².
Die ausgewiesenen Werte sind amtliche Richtwerte und eine indikative, datenbasierte Orientierung. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0, Stichtag 01.01.2026. BRW Median über alle Wohnbauland-Zonen pro Stadt. Trend 5J = Veränderung Median 2021→2026.
Was Sie bei einer Bewertung in Lotte beachten sollten
In einem Satz
Auch in ländlichen Lagen entscheiden Mikrolage, Nutzungsart, Bauweise und Erschließung erheblich über den tatsächlichen Marktwert — der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert, kein Verkaufspreis.
Der amtliche Bodenrichtwert beschreibt die typische Lagequalität einer Richtwertzone. Innerhalb einer Gemeinde können Verkaufspreise je nach Mikrolage, Nutzungsart (Wohn-, Misch- oder Kerngebiet), Bauweise (ein-/zweigeschossig vs. mehrgeschossig) und Erschließungsstatus deutlich abweichen — typischerweise ±20 bis ±40 Prozent vom Richtwert.
In Lotte reicht die IRW-Spanne von 2.500 €/m² (Büren) bis 3.500 €/m² (Wersen). Eine pauschale Anwendung des Stadt-Medians auf die konkrete Lage führt regelmäßig zu Fehleinschätzungen.
Praxis-Empfehlung
Eine indikative Marktwert-Einschätzung erhalten Sie über die Adress-Eingabe oben. Für rechtssichere Werte (Erbschaft, Scheidung, Verkauf) benötigt es ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Methodik der Bewertung
So lesen Sie diese Werte
Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.
Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die
ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser)
und die
mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch)
in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m².
Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen.
Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.
Die Bewertung kombiniert den Bodenrichtwert (Wert je m² Grundstück) und den Immobilienrichtwert (Wert je m² Wohnfläche) der Richtwertzone — angepasst über die amtlichen Umrechnungskoeffizienten des zuständigen Gutachterausschusses auf das konkrete Objekt (Baujahr, Wohnfläche, Standard, Bauweise).
Indikative Marktwert-Einschätzung
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Der Bodenrichtwert (BRW) ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Boden, ermittelt vom örtlichen Gutachterausschuss auf Basis der Kaufpreissammlung. Für Lotte liegt der Median für Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026 bei 183 €/m².
Was ist meine Wohnung in Lotte wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Lotte liegt im Median bei 3.100 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026). Der konkrete Wert Ihrer Wohnung ergibt sich aus dem IRW Ihrer Zone, korrigiert über Baujahr, Wohnfläche, Standard und Geschosslage. Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist mein Haus in Lotte wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser in Lotte liegt im Median bei 2.200 €/m² Wohnfläche. Für Häuser kombiniert die Bewertung Bodenwert (BRW × Grundstücksgröße) und Gebäudewert aus dem IRW.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Für rechtssichere Wertermittlungen wenden Sie sich an einen vom Gutachterausschuss bestellten Sachverständigen.
Woher stammen die Daten und wie aktuell sind sie?
Aus BORIS-NRW, dem amtlichen Bodenrichtwert-Informationssystem (Lizenz dl-de/zero-2-0). Datenstand: 01.01.2026. Aktualisierung jährlich zum 1. Januar durch den zuständigen Gutachterausschuss.
ED
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilienerfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen
Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.
Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.
Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.
„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB)
Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.