immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Ratgeber · Was ist X wert? · Stand Juni 2026

Immobilienwert ermitteln: in 3 Schritten zum Wert (2026)

Immobilienwert ermitteln in 3 Schritten: Bodenrichtwert über BORIS NRW (kostenlos), Online-Schätzung und – bei Bedarf – ein Gutachten ab ca. 500 €.

Lesezeit ca. 9 Min. Von Erten Dörter, Redaktion immobilienwerte.nrw Datenbasis BORIS-NRW · Stichtag 01.01.2026

Das Wichtigste in Kürze

Sie ermitteln den Immobilienwert in drei Schritten – die ersten beiden sind kostenlos.

  • Schritt 1: amtlichen Bodenrichtwert abrufen (in NRW gratis über BORIS NRW) und eine kostenlose Online-Schätzung als grobe Spanne nutzen.
  • Schritt 2: passendes Verfahren nach ImmoWertV zuordnen (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert).
  • Schritt 3: bei Verkauf, Erbschaft oder Streit ein Gutachten beauftragen – ab etwa 500 €, ein Vollgutachten 0,5–1,5 % des Werts.

„Was ist meine Immobilie wert?” ist meist die erste Frage vor Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung – und die mit den größten Folgen. Aus unserer Arbeit mit amtlichen Marktdaten wissen wir, dass Wunschpreis und tatsächlich erzielbarer Wert oft um 15 bis 30 % auseinanderliegen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie den Immobilienwert in drei klaren Schritten ermitteln: erst kostenlos über amtliche Daten und Online-Tools eine Größenordnung gewinnen, dann das passende Verfahren wählen und – nur wenn es rechtlich oder finanziell darauf ankommt – ein Gutachten beauftragen. So zahlen Sie nichts für die Orientierung und investieren erst dort, wo Rechtssicherheit wirklich gebraucht wird.

Immobilienwert ermitteln: die 3 Schritte

Den Immobilienwert ermitteln Sie in drei Schritten: Erst holen Sie kostenlos eine Orientierung über den amtlichen Bodenrichtwert und eine Online-Schätzung, dann ordnen Sie das passende Bewertungsverfahren zu, schließlich sichern Sie den Wert bei rechtlichem Anlass durch ein Gutachten ab. Die Reihenfolge spart Zeit und Geld.

Entscheidend ist, mit den kostenlosen amtlichen Daten zu starten. Wer zuerst den Bodenrichtwert kennt, hat bereits eine belastbare Größenordnung, bevor überhaupt Kosten entstehen. Eine Online-Schätzung liefert ergänzend eine Spanne, das Gutachten kommt erst am Ende – und nur, wenn es nötig ist.

  1. Orientierung holen (kostenlos). Bodenrichtwert über BORIS NRW abrufen und eine Online-Schätzung als grobe Spanne nutzen.
  2. Verfahren zuordnen. Objekttyp bestimmen: Wohnung → Vergleichswert, vermietetes Haus → Ertragswert, selbst genutztes Haus → Sachwert.
  3. Wert absichern (bei Bedarf). Für Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt ein qualifiziertes Gutachten beauftragen.

Was ist meine Immobilie wert?

Der Wert Ihrer Immobilie ist ihr Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB – also der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Er hängt von Lage, Größe, Zustand und der aktuellen Marktlage ab, nicht von persönlichen Wünschen oder einer emotionalen Bindung an das Objekt.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Angebotspreis: Was in Immobilienportalen steht, sind Wunsch- und Angebotspreise. Der tatsächlich erzielte Kaufpreis liegt oft darunter und steckt in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Genau deshalb ist eine datenbasierte Ermittlung sinnvoller als der Blick auf Inserate vergleichbarer Objekte.

Begriff: „Verkehrswert” und „Marktwert” meinen seit der BauGB-Änderung 2004 dasselbe und werden synonym verwendet.

Wert einer Immobilie ermitteln – welches Verfahren?

Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, kommen drei amtliche Verfahren nach der ImmoWertV 2021 in Frage: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Welches passt, hängt vom Objekttyp und der Datenlage ab – nicht von einer persönlichen Vorliebe. Die folgende Tabelle ordnet die Verfahren zu.

Tabelle 1: Die drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV im Überblick

VerfahrenTypisch geeignet fürWertgrundlage
VergleichswertverfahrenEigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke, ReihenhäuserTatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte
ErtragswertverfahrenVermietete Objekte, Mehrfamilien- und RenditehäuserNachhaltig erzielbare Mieterträge (Kapitalanleger-Sicht)
SachwertverfahrenSelbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne VergleichsdatenBodenwert + Herstellungswert der baulichen Anlagen

Für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer gilt eine einfache Faustregel: Eine Eigentumswohnung wird über das Vergleichswertverfahren bewertet, ein vermietetes Mehrfamilienhaus über das Ertragswertverfahren und ein selbst genutztes Einfamilienhaus ohne genügend Vergleichsfälle über das Sachwertverfahren. Welcher Wert konkret herauskommt, klären die spezialisierten Ratgeber zu Hauswert und Wohnungswert.

Die drei Verfahren sind seit dem 1. Januar 2022 einheitlich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) geregelt. Sie löste mehrere frühere Einzelvorschriften ab und schafft damit eine gemeinsame, nachvollziehbare Grundlage für Gerichte, Finanzämter und Gutachterausschüsse. Die Wahl des Verfahrens ist nicht beliebig: Sie richtet sich nach der Art des Objekts und vor allem nach der Frage, ob genügend geeignete Daten – etwa Vergleichspreise oder belastbare Mieterträge – vorliegen. Diese Datenfrage entscheidet in der Praxis häufiger über das Verfahren als der Objekttyp allein, weshalb die bewertende Person ihre Wahl auch begründen muss.

Immobilie schätzen lassen: Wer macht das?

Eine Immobilie schätzen lassen können Sie auf zwei Wegen: kostenlos und unverbindlich per Online-Schätzung für eine erste Spanne, oder rechtssicher durch eine qualifizierte Sachverständige bzw. einen Sachverständigen. Die amtlichen Grundlagen wie Bodenrichtwerte stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte.

Maklerinnen und Makler bieten oft eine kostenlose Einwertung an – nützlich für eine Verkaufsorientierung, aber kein neutrales Gutachten. Für Finanzamt, Gericht oder eine Erbauseinandersetzung benötigen Sie ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. Maßgeblich bleiben in jedem Fall die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.

  • Online-Schätzung: kostenlos, in Minuten, gut für die erste Spanne.
  • Makler-Einwertung: kostenlos, verkaufsorientiert, kein neutrales Gutachten.
  • Sachverständigen-Gutachten: rechtssicher, individuell, kostenpflichtig.

Immobilienwert schätzen: online in Minuten

Den Immobilienwert schätzen Sie online in wenigen Minuten: Sie geben Lage, Objekttyp, Größe und Zustand ein und erhalten eine Wertspanne auf Basis von Vergleichs- und Angebotsdaten. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein rechtssicherer Wert – ersetzt also weder Besichtigung noch Gutachten.

Eine seriöse Online-Schätzung ist in der Regel kostenlos. Ihre Genauigkeit hängt von der Datenbasis und der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Kombinieren Sie das Ergebnis mit dem amtlichen Bodenrichtwert, gewinnen Sie eine deutlich belastbarere Einschätzung als mit nur einer Quelle.

Datenkachel (Beispiel, illustrativ): Bodenrichtwert Beispielzone 450 €/m² · Amtliche Datenbasis: BORIS NRW · Stichtag 01.01.2026

Amtlich vs. kommerziell: Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert. Kommerzielle Online-Schätzungen (auf Basis von Angebotsdaten) können davon abweichen – beide Werte beantworten unterschiedliche Fragen.

Beispielrechnung (illustrativ)

Ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Grundstück 500 m², angenommener Bodenrichtwert 450 €/m². Das Sachwertverfahren kombiniert Boden- und Gebäudewert:

Tabelle 2: Vereinfachte Sachwert-Beispielrechnung (illustrative Zahlen, keine amtlichen Werte)

PositionBerechnungBetrag
Bodenwert500 m² × 450 €/m²225.000 €
GebäudesachwertHerstellungswert − Alterswertminderung280.000 €
Vorläufiger SachwertBodenwert + Gebäudesachwert505.000 €
Marktanpassung× Sachwertfaktor 1,1 (Beispiel)555.500 €

Der Sachwertfaktor stammt aus den amtlichen Daten der Gutachterausschüsse und passt den rechnerischen Wert an das tatsächliche Marktniveau an. Die Zahlen sind ausschließlich zur Veranschaulichung gewählt; Ihre realen Werte hängen von Lage, Zustand und aktuellen Marktdaten ab.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert?

Den größten Einfluss auf den Immobilienwert hat die Lage – sie lässt sich nicht verändern und entscheidet maßgeblich über den Preis. Danach folgen Zustand, Größe und Ausstattung. Stark an Bedeutung gewonnen hat der energetische Zustand: Heizungsart, Dämmung und Energieausweis-Klasse wirken sich heute spürbar auf den erzielbaren Preis aus.

Tabelle 3: Wertbildende Faktoren und ihre typische Wirkung

FaktorBeispieleWirkung auf den Wert
MakrolageStadt/Region, Wirtschaftskraft, Nachfragesehr hoch
MikrolageStraße, Infrastruktur, Lärm, Aussichthoch
Zustand & BaujahrSanierungsstand, Modernisierung, Energiehoch
Größe & ZuschnittWohnfläche, Grundstück, Grundrissmittel bis hoch
AusstattungBäder, Böden, Heizung, Außenanlagenmittel

Wichtig ist die Reihenfolge der Wirkung: Die Lage setzt den Rahmen, innerhalb dessen sich der Wert bewegt, und lässt sich anders als Zustand oder Ausstattung nicht nachträglich verbessern. Investitionen in Modernisierung oder energetische Sanierung können den Wert dagegen aktiv erhöhen – allerdings selten im Verhältnis eins zu eins zu den Kosten. Eine neue Heizung oder eine gedämmte Fassade zahlen sich vor allem dann aus, wenn sie einen drohenden Wertabschlag wegen schlechter Energiebilanz verhindern. Wer den Immobilienwert ermitteln möchte, sollte diese Faktoren ehrlich einschätzen und nicht auf Basis des Wunschzustands rechnen, sondern auf Basis des tatsächlichen.

Online-Schätzung oder Gutachten – was ist besser?

Beide haben ihre Berechtigung: Die kostenlose Online-Schätzung liefert schnell eine Spanne und reicht für eine erste Einschätzung. Sobald es rechtlich oder finanziell ernst wird – Erbschaft, Scheidung, Streit mit dem Finanzamt –, führt am qualifizierten Gutachten kein Weg vorbei.

Online-Schätzung

  • Kostenlos und in Minuten verfügbar
  • Gut für erste Orientierung & Preisspanne
  • Datenbasis und Genauigkeit variieren
  • Vor Gericht und Finanzamt nicht ausreichend

Gutachten

  • Rechtssicher und individuell begründet
  • Nötig bei Erbschaft, Scheidung, Streit
  • Kostet 0,5–1,5 % bzw. ab ca. 500 €
  • Dauert länger, Objektbesichtigung nötig

Was kostet die Wertermittlung?

Die Orientierung ist kostenlos: Bodenrichtwerte über BORIS NRW und Online-Schätzungen kosten nichts. Geld kostet erst das Gutachten. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten liegt bei etwa 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts, ein Kurzgutachten zur privaten Orientierung beginnt bei rund 500 €.

Tabelle 4: Kosten der Wertermittlung im Überblick (marktüblich, Stand 2025/2026, ohne Gewähr)

VarianteKostenWofür geeignet
Online-SchätzungkostenlosErste Spanne, unverbindliche Orientierung
Bodenrichtwert (BORIS NRW)kostenlosAmtlicher Bodenwert je m²
Kurzgutachtenab ca. 500 €Private Orientierung, Verkaufspreisfindung
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)ca. 0,5–1,5 %Gericht, Erbschaft, Scheidung, Finanzamt

Beispiel: Bei einem Wert von 400.000 € liegt ein Vollgutachten erfahrungsgemäß etwa zwischen 2.000 € und 6.000 €. Holen Sie im Zweifel zwei bis drei Angebote ein und achten Sie auf die Qualifikation der Sachverständigen. Eine Einordnung der Verfahren und Kosten bietet auch der Pillar-Ratgeber Immobilienbewertung.

CTA: Starten Sie mit dem amtlichen Bodenrichtwert für Ihre Lage – kostenlos auf Basis von BORIS NRW. → �P17�

Checkliste: in 5 Schritten zum belastbaren Wert

  • Bodenrichtwert für Ihre Lage über BORIS NRW abrufen (Stichtag 01.01.).
  • Objekttyp bestimmen und passendes Verfahren zuordnen.
  • Kostenlose Online-Schätzung als grobe Spanne einholen.
  • Unterlagen sammeln: Grundbuch, Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungen.
  • Bei rechtlichem Anlass ein qualifiziertes Gutachten beauftragen.

Häufige Fragen

Wie kann ich den Immobilienwert kostenlos ermitteln? Kostenlos ermitteln Sie eine Größenordnung über den amtlichen Bodenrichtwert (in NRW gratis über BORIS NRW) und eine Online-Schätzung. Beide liefern eine Spanne. Für einen rechtssicheren Wert benötigen Sie zusätzlich ein qualifiziertes Gutachten.

Was ist meine Immobilie wirklich wert? Der reale Wert ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB – der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Er hängt von Lage, Größe, Zustand und Marktlage ab, nicht vom Wunschpreis. Angebotspreise aus Portalen liegen meist darüber.

Wie genau ist eine Online-Schätzung der Immobilie? Eine Online-Schätzung liefert eine Orientierungsspanne, deren Genauigkeit von der Datenbasis und Ihren Angaben abhängt. Sie ersetzt keine Besichtigung und kein Gutachten, eignet sich aber gut für eine erste Einschätzung vor dem Verkauf.

Wer kann meine Immobilie schätzen lassen? Online-Tools und Maklerinnen oder Makler liefern eine kostenlose Einschätzung. Einen rechtssicheren Wert erstellt eine qualifizierte Sachverständige oder ein Sachverständiger. Die amtlichen Grundlagen stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte.

Welches Verfahren gilt für meine Immobilie? Eigentumswohnungen werden über das Vergleichswertverfahren bewertet, vermietete Häuser über das Ertragswertverfahren und selbst genutzte Einfamilienhäuser über das Sachwertverfahren. Die Wahl richtet sich nach Objekttyp und Datenlage, nicht nach Vorliebe.

Was kostet es, den Immobilienwert ermitteln zu lassen? Online-Schätzung und Bodenrichtwert sind kostenlos. Ein Kurzgutachten beginnt bei etwa 500 €, ein Verkehrswertgutachten kostet rund 0,5 bis 1,5 % des Werts. Bei 400.000 € sind das etwa 2.000 bis 6.000 €.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für meine Immobilie? In Nordrhein-Westfalen finden Sie Bodenrichtwerte kostenlos im amtlichen Portal BORIS NRW. Die Werte werden von den Gutachterausschüssen zum Stichtag 1. Januar ermittelt und in der Regel bis Ende März veröffentlicht.

Warum weicht mein Wunschpreis vom Marktwert ab? Der Wunschpreis berücksichtigt persönliche und emotionale Faktoren, die beim Verkehrswert ausdrücklich außen vor bleiben. Erfahrungsgemäß liegen Wunschpreis und erzielbarer Wert oft 15 bis 30 % auseinander. Maßgeblich ist der objektivierte Marktwert.


Über den Autor / die Autorin

[Autor:in – Name einsetzen] — [Funktion/Qualifikation, z. B. „Öffentlich bestellte:r und vereidigte:r Sachverständige:r für Immobilienbewertung” – Platzhalter]. [Kompetenz-Satz einsetzen] begleitet die Bewertung von Immobilien in Nordrhein-Westfalen auf Basis amtlicher Marktdaten.

Disclaimer: Der ausgewiesene Wert ist eine datenbasierte Orientierung und ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.

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Datenbasis: BORIS NRW, Stichtag 01.01.2026 · Stand: Juni 2026 · Quellen: § 194 BauGB; ImmoWertV 2021 (in Kraft seit 01.01.2022); BORIS NRW (boris.nrw.de). Recht/Steuer zum Stand geprüft, Angaben ohne Gewähr.

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Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
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Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.