Amtliche Bodenrichtwerte und Immobilienwerte für Lübbecke (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW), Bodenrichtwert 105 €/m². Kostenlose Adress-Bewertung auf amtlicher Basis.
Von der Redaktion, immobilienwerte.nrwStichtag 01.01.2026Amtliche Datenbasis
Bodenrichtwert 105 €/m²25 Wohn-Zonen
Veränderung 1 J +10,5 % vs. 01.01.2025
Lübbecke kompakt · Stichtag 01.01.2026
Amtliche Boden- und Immobilienrichtwerte für Lübbecke — Median BRW 105 €/m².
Die ausgewiesenen Werte sind amtliche Richtwerte und eine indikative, datenbasierte Orientierung. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0, Stichtag 01.01.2026. BRW Median über alle Wohnbauland-Zonen pro Stadt. Trend 5J = Veränderung Median 2021→2026.
Was Sie bei einer Bewertung in Lübbecke beachten sollten
In einem Satz
Auch in ländlichen Lagen entscheiden Mikrolage, Nutzungsart, Bauweise und Erschließung erheblich über den tatsächlichen Marktwert — der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert, kein Verkaufspreis.
Der amtliche Bodenrichtwert beschreibt die typische Lagequalität einer Richtwertzone. Innerhalb einer Gemeinde können Verkaufspreise je nach Mikrolage, Nutzungsart (Wohn-, Misch- oder Kerngebiet), Bauweise (ein-/zweigeschossig vs. mehrgeschossig) und Erschließungsstatus deutlich abweichen — typischerweise ±20 bis ±40 Prozent vom Richtwert.
Praxis-Empfehlung
Eine indikative Marktwert-Einschätzung erhalten Sie über die Adress-Eingabe oben (auch ohne BORIS-IRW über die Bewertungs-App). Für rechtssichere Werte (Erbschaft, Scheidung, Verkauf) benötigt es ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
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Der Bodenrichtwert (BRW) ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Boden, ermittelt vom örtlichen Gutachterausschuss auf Basis der Kaufpreissammlung. Für Lübbecke liegt der Median für Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026 bei 105 €/m².
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Für rechtssichere Wertermittlungen wenden Sie sich an einen vom Gutachterausschuss bestellten Sachverständigen.
Woher stammen die Daten und wie aktuell sind sie?
Aus BORIS-NRW, dem amtlichen Bodenrichtwert-Informationssystem (Lizenz dl-de/zero-2-0). Datenstand: 01.01.2026. Aktualisierung jährlich zum 1. Januar durch den zuständigen Gutachterausschuss.
ED
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilienerfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen
Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.
Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.
Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.
„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB)
Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.