immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Wertbegriff Wertbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Bedarfswert — Definition für Erbschaft und Schenkung

Definition

Der Bedarfswert ist der steuerliche Wert einer Immobilie, den das Finanzamt nach §§ 176–198 BewG im Erbschafts- oder Schenkungsfall ermittelt. Er soll den Verkehrswert annähern, folgt aber einem pauschalisierten Bewertungsverfahren und kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen.

Wann wird der Bedarfswert ermittelt?

  • Erbschaft — beim Tod des Eigentümers für die Erbschaftsteuer.
  • Schenkung — bei unentgeltlicher Übertragung zu Lebzeiten.
  • Grunderwerbsteuer in Sonderfällen — z.B. Anteilsvereinigung, Umstrukturierung.

Bewertungsverfahren des Bedarfswerts

Das BewG übernimmt — vereinfacht — die drei Verfahren der ImmoWertV:

ObjektartVerfahren nach BewG
Unbebautes GrundstückBodenrichtwert × Fläche
Eigentumswohnung, EFH, RH/DHVergleichswertverfahren (§ 183 BewG)
MietwohngrundstückErtragswertverfahren (§§ 184–188 BewG)
Geschäfts- und SpezialimmobilienSachwertverfahren (§§ 189–191 BewG)

Die Verfahren sind vereinfacht und nutzen standardisierte Vervielfältiger und Bewirtschaftungskosten-Pauschalen. Sie sind nicht so präzise wie ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten.

Gegenbeweis: § 198 BewG

Wenn der Bedarfswert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt — etwa bei Sanierungsbedarf, Belastungen oder schwacher Marktlage — können Sie ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten durch einen vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen vorlegen (§ 198 BewG). Das Finanzamt muss den niedrigeren Wert anerkennen, wenn das Gutachten den ImmoWertV-Standards entspricht.

Siehe Ratgeber Verkehrswert bei Erbschaft.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein § 198-Gutachten immer? Nein. Es kostet 0,5–1,5 % des Immobilienwerts. Ein Vergleich Kosten vs. Steuerersparnis ist nötig.

Wer ermittelt den Bedarfswert? Das zuständige Finanzamt. Sie müssen eine Feststellungserklärung abgeben — die Daten liefern Sie, das Verfahren wendet das Finanzamt an.

Was sind die Freibeträge? Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, weitere Verwandte und Nicht-Verwandte deutlich weniger. Bei selbstgenutztem Familienheim teils komplette Steuerbefreiung.

Quellen: §§ 176–198 BewG · ErbStG · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Verkehrswert bei Erbschaft und Schenkung
Finanzamt, § 198 BewG, Freibeträge
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Indikative Marktwert-Einschätzung

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.