Definition
Die Bestellungskörperschaft ist die Institution, die einen Sachverständigen öffentlich bestellt — also durch hoheitlichen Akt zur neutralen Gutachtertätigkeit ernennt. Für Immobilien-Sachverständige sind dies in Deutschland in der Regel die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Architektenkammern oder die Ingenieurkammern.
Häufige Bestellungskörperschaften (Immobilien)
| Körperschaft | Bestellt typischerweise |
|---|---|
| IHK | Immobilienbewerter mit kaufmännischem Schwerpunkt |
| Architektenkammer | Immobilienbewerter mit Architektur-Hintergrund |
| Ingenieurkammer-Bau | Immobilienbewerter mit Bauingenieur-Hintergrund |
| Handwerkskammer | Bauschadens-Sachverständige |
Rechtsgrundlage
§ 36 Gewerbeordnung (GewO) ermächtigt die Bestellungskörperschaften zur Bestellung von Sachverständigen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Liste bestellter Sachverständiger? Über ihk-svv.de (IHK) oder die jeweilige Architekten-/Ingenieurkammer.
Quellen: § 36 GewO · Sachverständigenverordnungen der Kammern · Stand Juni 2026.