Definition
Ein Eckgrundstück liegt am Schnittpunkt zweier Straßen und hat damit eine doppelte Frontlänge. In der Bewertung wirkt sich diese Eigenschaft je nach Nutzungsart und Lage wertsteigernd oder wertmindernd aus.
Wirkungen
| Nutzungsart | Effekt auf Wert |
|---|---|
| Einzelhandel / Geschäftslage | +5 bis +20 % (Sichtbarkeit, mehr Schaufenster) |
| Wohnen (ruhige Lage) | +0 bis +5 % (mehr Licht, Belüftung) |
| Wohnen (verkehrsreich) | −5 bis −15 % (Lärm, Sicherheit) |
| Gewerbe (Anlieferung) | +5 bis +10 % (bessere Erschließung) |
Bauliche Besonderheiten
- Doppelte Beitragspflicht möglich (Erschließungsbeiträge zwei Straßen)
- Eingerückte Bauflucht (Sichtdreiecke)
- Sondervorgaben für Einfriedungen, Stellplätze
Häufige Fragen
Hat ein Eckgrundstück immer einen Aufschlag? Nein — bei Wohnen mit Verkehrslärm überwiegen oft die Nachteile.
Quellen: ImmoWertV § 14 · Stand Juni 2026.