Definition
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die operative Verwaltungseinheit, die den Gutachterausschuss organisatorisch unterstützt. Sie ist typisch beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt oder des Kreises angesiedelt und führt die laufende Arbeit aus, während der Ausschuss selbst nur zu Sitzungen zusammenkommt.
Aufgaben
- Pflege der Kaufpreissammlung
- Vorbereitung von Bodenrichtwertbeschlüssen
- Annahme von Gutachten-Anträgen
- Erstellung des Immobilienmarktberichts
- Auskünfte an Bürger und Behörden
Zugang
In NRW: über die jeweilige Stadt oder den Kreis. Die zentrale Plattform AKS NRW bündelt einen Teil der Auskünfte digital.
Häufige Fragen
Wer arbeitet in der Geschäftsstelle? Vermessungsingenieure, Sachverständige, Verwaltungsfachkräfte.
Quellen: Gutachterausschussverordnung NRW · § 192 BauGB · Stand Juni 2026.