immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Quelle Daten & Quellen · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Immobilienmarktbericht — Definition

Definition

Der Immobilienmarktbericht ist eine jährliche Veröffentlichung der Gutachterausschüsse, die die Entwicklung des Immobilienmarkts in ihrem Zuständigkeitsbereich darstellt. Er enthält Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Marktanalysen je Lage und Objektart.

Typische Inhalte

  • Bodenrichtwert-Entwicklung im Jahresvergleich
  • Umsatzzahlen je Marktsegment (Wohnen, Gewerbe, Land)
  • Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren
  • Umrechnungskoeffizienten für Grundstücksgrößen
  • Markttrends und Sonderthemen (z.B. Energetik, Demografie)
  • Spezialauswertungen (Reihenhäuser, Eigentumswohnungen)

Bedeutung für die Bewertung

Der Marktbericht ist die wichtigste Datenquelle für Sachverständige. Ohne aktuelle Marktanpassungsfaktoren ist kein methodisch sauberes Sach- oder Ertragswertgutachten möglich.

Zugang

  • Online — bei vielen NRW-Gutachterausschüssen kostenlos
  • Druckversion — meist gegen Gebühr (30–80 €)
  • Frequenz — jährlich, typisch Erscheinung März–Juni

Häufige Fragen

Wo finde ich den NRW-Marktbericht? Bei den jeweiligen lokalen Gutachterausschüssen, plus zentrale Übersicht über Geobasis NRW.

Quellen: § 192 BauGB · ImmoWertV · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Bodenrichtwert: Bedeutung und wie Sie ihn finden
§ 196 BauGB, Unterschied zum Bodenwert
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Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.