immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Wertbegriff Wertbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Mindestwert (BewG) — Definition

Definition

Der Mindestwert ist nach Bewertungsgesetz (BewG) die Untergrenze der steuerlichen Bewertung einer Immobilie. Er entspricht dem Wert des Grundstücks (Bodenwert) und wird angesetzt, wenn das nach BewG vorgesehene Bewertungsverfahren einen niedrigeren Wert ergeben würde als der reine Bodenwert.

Anwendung

Bei stark abgewohnten oder mit Lasten belegten Gebäuden kann das Ertragswertverfahren rechnerisch einen Gebäudewert nahe Null ergeben. In diesem Fall greift der Mindestwert: das Grundstück allein bleibt der untere steuerliche Anker.

Beispiel

Mietshaus, sehr alt, geringe Miete, hohe Bewirtschaftungskosten:

  • Rechnerischer Ertragswert: 180.000 €
  • Bodenwert (Grundstück 400 m² × 600 €/m²): 240.000 €
  • Mindestwert (= Bodenwert): 240.000 €

Das Finanzamt setzt 240.000 €, nicht 180.000 €.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestwert auch für den Verkehrswert nach BauGB? Nein, der Mindestwert ist nur ein BewG-Konstrukt. Der Verkehrswert kann methodisch auch unter den Bodenwert fallen (bei stark belasteten Grundstücken).

Quellen: § 184 BewG · §§ 176 ff. BewG · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Verkehrswert bei Erbschaft und Schenkung
Finanzamt, § 198 BewG, Freibeträge
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.