immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Sonderfall Sonderfälle & Steuer · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Nießbrauchwert — Definition und Berechnung

Definition

Der Nießbrauchwert ist der kapitalisierte Wert eines Nießbrauchsrechts an einer Immobilie. Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) ist das dingliche Recht, alle Nutzungen einer Immobilie zu ziehen — meist die Wohnnutzung oder die Mieteinnahmen — bei gleichzeitigem fortbestehendem Eigentum des Eigentümers. Das belastete Grundstück verliert dadurch erheblich an Verkehrswert.

Bedeutung in der Bewertung

Wenn ein Grundstück mit einem Nießbrauch belastet ist (z.B. Eltern überschreiben Haus an Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs), wirkt sich das massiv auf den Verkehrswert aus:

  • Der Nießbraucher hat den wirtschaftlichen Vorteil
  • Der Eigentümer trägt nur das nackte Eigentum (Vorbehaltseigentum)
  • Wertabschlag oft 40–70 % je nach Alter und Lebenserwartung des Nießbrauchers

Berechnung des Nießbrauchwerts (vereinfacht)

Nießbrauchwert = jährliche Nutzungsentschädigung × Kapitalisierungsfaktor

Der Kapitalisierungsfaktor folgt der Sterbetafel-basierten Lebenserwartung des Nießbrauchers — bei 70-jährigem Berechtigten typisch 8–10, bei 50-jährigem typisch 15–18.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus, Verkehrswert ohne Belastung 600.000 €, Nießbraucher 70 Jahre alt:

PositionWert
Verkehrswert unbelastet600.000 €
Jahres-Nutzungsentschädigung (5 % von 600.000)30.000 €
Kapitalisierungsfaktor (70-Jähriger, m, 3,5 %)11,5
Nießbrauchwert345.000 €
Verbleibender Eigentumswert (für Kind)255.000 €

Schenkungsteuerliche Anwendung

Bei Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt wird nicht der volle Wert, sondern nur der Wert des Eigentumsanteils ohne Nießbrauch versteuert — eine häufig genutzte Strategie zur Steueroptimierung.

Häufige Fragen

Was kostet die Eintragung im Grundbuch? Notar- und Grundbuchkosten typisch 1–2 % des Werts.

Quellen: §§ 1030 ff. BGB · §§ 14, 16 BewG (Kapitalisierung) · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Verkehrswert bei Erbschaft und Schenkung
Finanzamt, § 198 BewG, Freibeträge
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.