Definition
§ 198 BewG ist der Gegenbeweis-Paragraf im Bewertungsgesetz. Er erlaubt Steuerpflichtigen, einen niedrigeren Verkehrswert als den vom Finanzamt ermittelten Bedarfswert nachzuweisen — durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Das Finanzamt muss den niedrigeren Wert anerkennen, wenn das Gutachten den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wortlaut (Auszug)
§ 198 Abs. 1 BewG: „Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert (Verkehrswert) der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist der gemeine Wert anzusetzen.”
Wann lohnt sich § 198 BewG?
| Situation | Lohnt sich Gutachten? |
|---|---|
| Bedarfswert deutlich über Verkehrswert | Ja, deutliche Steuerersparnis |
| Sanierungsbedarf, Mängel | Ja, Gegenbeweis möglich |
| Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht) | Ja, Bedarfswert übersieht oft Lasten |
| Marktrückgang nach Stichtag | Ja |
| Top-Lage, Bedarfswert realistisch | Nein |
Anforderungen an das Gutachten
Das Gutachten muss:
- Von vereidigtem oder zertifiziertem Sachverständigen erstellt werden
- Den Verkehrswert nach § 194 BauGB ermitteln
- Den ImmoWertV-Verfahren folgen
- Vollständig dokumentiert sein (Ortsbesichtigung, Datenbasis, Methodik)
Ein einfaches Kurzgutachten (300–500 €) reicht nicht — erforderlich ist ein Vollgutachten ab ca. 1.500–3.000 €.
Wirtschaftliche Abwägung
Gutachten lohnt sich typisch ab einer Differenz von 50.000–100.000 € zum Bedarfswert (entspricht 15.000–30.000 € Steuerersparnis bei Steuersatz 30 %).
Beispielrechnung
Erbschaft eines Mehrfamilienhauses in NRW:
| Position | Wert |
|---|---|
| Bedarfswert Finanzamt | 1.200.000 € |
| Verkehrswertgutachten § 198 | 950.000 € |
| Differenz | 250.000 € |
| Erbschaftsteuer-Ersparnis (30 % Steuersatz) | 75.000 € |
| Gutachten-Kosten | −3.000 € |
| Netto-Ersparnis | 72.000 € |
Häufige Fragen
Bis wann kann ich das Gutachten vorlegen? Innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat nach Bescheid), in Sonderfällen auch später bei Antrag auf schlichte Änderung.
Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten? Nur wenn es den ImmoWertV-Standards entspricht. Bei Mängeln kann das Finanzamt nachbessern verlangen.
Wer trägt die Gutachten-Kosten? Der Steuerpflichtige selbst.
→ Ausführlich im Ratgeber Verkehrswert bei Erbschaft.
Quellen: § 198 BewG · § 194 BauGB · ImmoWertV · Stand Juni 2026.