immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Akteur Akteure & Qualifikationen · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Sachverständigenbeirat — Definition

Definition

Der Sachverständigenbeirat ist ein Beratungsgremium bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), das die Bestellung und Überwachung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstützt. Er prüft Bewerber, gibt Empfehlungen zur Bestellung und überwacht die Tätigkeit bestellter Sachverständiger.

Aufgaben

  • Prüfung von Bewerbern (Fachprüfung, Referenzgutachten)
  • Empfehlung zur öffentlichen Bestellung
  • Aufsicht über bestellte Sachverständige
  • Stellungnahmen bei Beschwerden und Verfahren
  • Festlegung von Bestellungsvoraussetzungen je Sachgebiet

Besetzung

Erfahrene Sachverständige des jeweiligen Sachgebiets, IHK-Vertreter, ggf. Vertreter weiterer Berufsverbände.

Häufige Fragen

Hat jeder Bewerber Zugang zum Beirat? Nur über das offizielle Bestellungsverfahren der IHK.

Quellen: § 36 GewO · IHK-Sachverständigenverordnungen · Stand Juni 2026.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.