Definition
Der Sachverständigenbeirat ist ein Beratungsgremium bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), das die Bestellung und Überwachung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstützt. Er prüft Bewerber, gibt Empfehlungen zur Bestellung und überwacht die Tätigkeit bestellter Sachverständiger.
Aufgaben
- Prüfung von Bewerbern (Fachprüfung, Referenzgutachten)
- Empfehlung zur öffentlichen Bestellung
- Aufsicht über bestellte Sachverständige
- Stellungnahmen bei Beschwerden und Verfahren
- Festlegung von Bestellungsvoraussetzungen je Sachgebiet
Besetzung
Erfahrene Sachverständige des jeweiligen Sachgebiets, IHK-Vertreter, ggf. Vertreter weiterer Berufsverbände.
Häufige Fragen
Hat jeder Bewerber Zugang zum Beirat? Nur über das offizielle Bestellungsverfahren der IHK.
Quellen: § 36 GewO · IHK-Sachverständigenverordnungen · Stand Juni 2026.