Definition
Eine Wertminderung ist ein Abzug vom Verkehrswert, der durch besondere Umstände einer Immobilie begründet ist und über die normale Alterswertminderung hinausgeht. Sie wird im Gutachten separat ausgewiesen und kann prozentual oder absolut angesetzt werden.
Typische Anlässe
- Bauschäden — feuchte Wände, Schimmel, Risse
- Altlasten — kontaminierter Boden, frühere Industrienutzung
- Belastungen im Grundbuch — Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht
- Modernisierungsstau — überfälliger Sanierungsbedarf
- Lärm/Emission — Verkehrslärm, Industrie, Gerüche
- Lageveränderung — Strukturwandel, Wegfall von Infrastruktur
Größenordnungen
| Anlass | Typische Wertminderung |
|---|---|
| Modernisierungsstau (mittel) | 5–15 % |
| Bauschäden (mittel) | 5–20 % |
| Lärmbelastung | 5–10 % |
| Altlasten (saniert) | 10–25 % |
| Wohnrecht/Nießbrauch | 30–60 % (je nach Alter Berechtigter) |
Häufige Fragen
Wer ermittelt die Wertminderung? Der Sachverständige im Verkehrswertgutachten — auf Basis konkreter Schäden, Gutachten Dritter, Marktbeobachtungen.
Quellen: ImmoWertV · Sachwert-Richtlinie · Stand Juni 2026.