immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Quelle Daten & Quellen · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

AKS — Automatisierte Kaufpreissammlung

Definition

Die AKS (Automatisierte Kaufpreissammlung) ist die digitalisierte und systematische Erfassung notarieller Grundstücks- und Immobilienverkäufe durch die Gutachterausschüsse. In Nordrhein-Westfalen ist die AKS NRW die zentrale Plattform, die Daten aller über 70 Gutachterausschüsse bündelt.

Datenbasis und Quelle

Nach § 195 BauGB sind Notare verpflichtet, jeden beurkundeten Verkauf an den Gutachterausschuss zu melden. Diese Meldungen fließen in die AKS ein und werden um zusätzliche Daten ergänzt:

  • ALKIS-Grundstücksdaten (Lage, Fläche)
  • Vertragsdaten (Kaufpreis, Datum, Sonderbedingungen)
  • Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Zustand)
  • Klassifizierung nach Marktsegment

Verwendung

  • Bodenrichtwerte — Ableitung der Lagewerte
  • Marktanpassungsfaktoren — Liegenschaftszins, Sachwertfaktor
  • Vergleichswerte — für Vergleichswertverfahren
  • Marktbericht — Aggregate für die jährliche Berichterstattung
  • Verkehrswertgutachten — Datenbasis für Sachverständige

Zugang

NutzergruppeZugang
Allgemeinheitindirekt über BORIS-NRW (Bodenrichtwerte, IRW)
Sachverständigegegen Gebühr und mit Berechtigungsnachweis
Behörden, Gerichtedirekter Zugriff
Anonyme Marktstatistiküber den Immobilienmarktbericht

Datenschutz

Die AKS-Daten werden anonymisiert weitergegeben. Käufer- und Verkäufer-Namen, exakte Adressen und sensible Vertragsdetails sind geschützt.

Häufige Fragen

Sind die AKS-Daten öffentlich? Nicht in Roh-Form. Aggregierte und anonymisierte Auswertungen werden veröffentlicht.

Was kostet ein AKS-Auszug? Je nach Umfang 50–500 €.

Quellen: §§ 193, 195 BauGB · Gutachterausschussverordnung NRW · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Bodenrichtwert: Bedeutung und wie Sie ihn finden
§ 196 BauGB, Unterschied zum Bodenwert
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Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.