Definition
Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei amtlichen Bewertungsverfahren nach ImmoWertV §§ 24–26. Es leitet den Wert einer Immobilie aus den tatsächlichen Kaufpreisen ausreichend vergleichbarer Objekte ab und gilt als das marktnächste Verfahren.
Ablauf
- Vergleichsobjekte identifizieren (Lage, Größe, Baujahr, Zustand)
- Kaufpreise aus Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses entnehmen
- Statistisches Mittel (Median) bilden
- Abweichungen des Bewertungsobjekts vom Median korrigieren
- = Vergleichswert
→ Ausführlich im Ratgeber Vergleichswertverfahren erklärt.
Wann anwendbar?
- Eigentumswohnungen mit ausreichend vergleichbaren Verkäufen
- Reihen- und Doppelhäuser in homogenen Siedlungen
- Unbebaute Grundstücke in Richtwertzonen
- Voraussetzung: ≥ 5–10 vergleichbare Kaufpreise aus den letzten 12–24 Monaten
Kernbegriffe
Häufige Fragen
Was, wenn keine Vergleichsdaten vorliegen? Dann wird auf Sachwert- oder Ertragswertverfahren ausgewichen.
Sind Angebotspreise aus Online-Portalen Vergleichswerte? Nein. Angebotspreise sind Wunschpreise, keine erzielten Preise. Sie überschätzen den realen Vergleichswert typisch um 5–15 %.
Quellen: ImmoWertV §§ 24–26 · § 195 BauGB · Stand Juni 2026.