Definition
Der Außenanlagen-Wert ist im Sachwertverfahren ein pauschaler Zuschlag für nicht-gebäudliche Bestandteile des Grundstücks — Wege, Stellplätze, Terrasse, Gartengestaltung, Einfriedung, Carport. Er wird separat zum Gebäudewert angesetzt und liegt typisch bei 3–10 % des Gebäude-Neubauwerts.
Typische Bandbreiten
| Objekt | Außenanlagen-Wert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, Standard-Garten | 3–5 % des Gebäudewerts |
| EFH mit Pool, Doppelgarage, aufwendiger Garten | 8–12 % |
| Reihenhaus | 2–4 % |
| Eigentumswohnung | 1–3 % (anteilig) |
| Mehrfamilienhaus, Standard | 2–4 % |
Was zählt zu den Außenanlagen?
- Wege, Hofpflasterung, Einfahrt
- Terrasse, Balkon-Konstruktionen
- Gartenmauer, Zaun, Eingangstor
- Carport, freistehende Garage (wenn nicht eigenständig bewertet)
- Schwimmbecken, Teich, Gartenhäuschen
- Bepflanzung, Rasen, Beete
Häufige Fragen
Wird die Außenanlage abgeschrieben? Ja, mit eigener Restnutzungsdauer (typisch 25–40 Jahre).
Quellen: Sachwert-Richtlinie · § 37 ImmoWertV · Stand Juni 2026.