immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Außenanlagen-Wert — Definition

Definition

Der Außenanlagen-Wert ist im Sachwertverfahren ein pauschaler Zuschlag für nicht-gebäudliche Bestandteile des Grundstücks — Wege, Stellplätze, Terrasse, Gartengestaltung, Einfriedung, Carport. Er wird separat zum Gebäudewert angesetzt und liegt typisch bei 3–10 % des Gebäude-Neubauwerts.

Typische Bandbreiten

ObjektAußenanlagen-Wert
Einfamilienhaus, Standard-Garten3–5 % des Gebäudewerts
EFH mit Pool, Doppelgarage, aufwendiger Garten8–12 %
Reihenhaus2–4 %
Eigentumswohnung1–3 % (anteilig)
Mehrfamilienhaus, Standard2–4 %

Was zählt zu den Außenanlagen?

  • Wege, Hofpflasterung, Einfahrt
  • Terrasse, Balkon-Konstruktionen
  • Gartenmauer, Zaun, Eingangstor
  • Carport, freistehende Garage (wenn nicht eigenständig bewertet)
  • Schwimmbecken, Teich, Gartenhäuschen
  • Bepflanzung, Rasen, Beete

Häufige Fragen

Wird die Außenanlage abgeschrieben? Ja, mit eigener Restnutzungsdauer (typisch 25–40 Jahre).

Quellen: Sachwert-Richtlinie · § 37 ImmoWertV · Stand Juni 2026.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.