Definition
Baureifes Land ist die höchste Entwicklungsstufe eines Baugrundstücks: Das Grundstück ist rechtlich bebaubar (Bebauungsplan oder § 34 BauGB) und vollständig erschlossen (Straße, Wasser, Strom, Kanal). Damit gilt der volle Baulandwert. Definiert in § 5 ImmoWertV.
Voraussetzungen
- Rechtliche Bebaubarkeit — Bebauungsplan, Innenbereich nach § 34 BauGB, oder § 35 BauGB-Privilegierung
- Vollständige Erschließung — Straße, Wasser, Strom, Gas, Kanal
- Beitragsfrei oder klare Pflichtenlage
- Keine Belastungen wie Sanierungsbedarf, Altlasten, Denkmalauflagen
Bedeutung für den Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert wird in der Regel für baureifes Land („Entwicklungszustand B”) ausgewiesen — er bildet die obere Wertstufe ab. Bodenrichtwerte für Bauerwartungsland (E) und Rohbauland (R) erscheinen separat oder werden über Abschläge abgeleitet.
Beispielrechnung
Grundstück 500 m², voll erschlossen, im Bebauungsplan baureif, Bodenrichtwert 800 €/m²:
| Position | Wert |
|---|---|
| Bodenrichtwert | 800 €/m² |
| × Fläche | × 500 |
| Bodenwert | 400.000 € |
Häufige Fragen
Was, wenn Erschließungsbeiträge offen sind? Bei beitragspflichtigem Land werden die zu erwartenden Erschließungskosten abgezogen.
Quellen: § 5 ImmoWertV · § 30 BauGB · Stand Juni 2026.