immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Grundstück Grundstück & Bauland · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Baureifes Land — Definition

Definition

Baureifes Land ist die höchste Entwicklungsstufe eines Baugrundstücks: Das Grundstück ist rechtlich bebaubar (Bebauungsplan oder § 34 BauGB) und vollständig erschlossen (Straße, Wasser, Strom, Kanal). Damit gilt der volle Baulandwert. Definiert in § 5 ImmoWertV.

Voraussetzungen

  1. Rechtliche Bebaubarkeit — Bebauungsplan, Innenbereich nach § 34 BauGB, oder § 35 BauGB-Privilegierung
  2. Vollständige Erschließung — Straße, Wasser, Strom, Gas, Kanal
  3. Beitragsfrei oder klare Pflichtenlage
  4. Keine Belastungen wie Sanierungsbedarf, Altlasten, Denkmalauflagen

Bedeutung für den Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert wird in der Regel für baureifes Land („Entwicklungszustand B”) ausgewiesen — er bildet die obere Wertstufe ab. Bodenrichtwerte für Bauerwartungsland (E) und Rohbauland (R) erscheinen separat oder werden über Abschläge abgeleitet.

Beispielrechnung

Grundstück 500 m², voll erschlossen, im Bebauungsplan baureif, Bodenrichtwert 800 €/m²:

PositionWert
Bodenrichtwert800 €/m²
× Fläche× 500
Bodenwert400.000 €

Häufige Fragen

Was, wenn Erschließungsbeiträge offen sind? Bei beitragspflichtigem Land werden die zu erwartenden Erschließungskosten abgezogen.

Quellen: § 5 ImmoWertV · § 30 BauGB · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.