Definition
Das Bezugsgrundstück ist das fiktive Standard-Grundstück, für das der Bodenrichtwert einer Richtwertzone gilt. Es ist durch Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl, Bauweise und typische Grundstücksgröße charakterisiert. Weicht ein konkretes Grundstück vom Bezugsgrundstück ab, sind Umrechnungskoeffizienten anzuwenden.
Typische Bezugs-Eigenschaften
In NRW werden im BORIS-Datensatz folgende Bezugs-Eigenschaften je Zone ausgewiesen:
- NUTA — Nutzungsart (z.B. W, WA, MI, MK)
- ENTW — Entwicklungszustand (B = baureif)
- GFZ — Geschossflächenzahl
- Bauweise — offen / geschlossen / Reihenhaus
- FLAE — typische Bezugs-Grundstücksgröße (z.B. 300 m²)
- BEIT — beitragsfrei / beitragspflichtig
Beispiel
Bodenrichtwertzone Köln-Lindenthal, BRW 800 €/m², Bezugs-Eigenschaften:
- NUTA: WR (reines Wohngebiet)
- ENTW: B (baureif)
- GFZ: 0,8
- Bauweise: offen
- FLAE: 400 m²
- BEIT: beitragsfrei
Ein konkretes Grundstück mit 800 m² (statt 400) wird über einen Umrechnungskoeffizienten korrigiert.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Bezugs-Eigenschaften? Im BORIS-NRW-Portal — Klick in die Karte zeigt die vollständigen Zone-Eigenschaften.
Quellen: ImmoWertV § 14 · BORIS-NRW · Stand Juni 2026.