Definition
Die Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die maximale Anzahl an Jahren, die ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung wirtschaftlich nutzbar ist. Sie ist eine typisierte Größe nach Gebäudeart und wird in der Anlage 3 der ImmoWertV verbindlich festgelegt. Aus Gesamtnutzungsdauer und Alter ergibt sich die Restnutzungsdauer.
Typische Werte (Anlage 3 ImmoWertV)
| Gebäudeart | Gesamtnutzungsdauer (Jahre) |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 80 |
| Reihenhaus | 80 |
| Mehrfamilienhaus | 80 |
| Gemischt genutztes Gebäude | 70 |
| Bürogebäude | 60 |
| Geschäfts-/Einzelhandel | 50 |
| Hotel | 40 |
| Lagerhalle, Logistik | 40 |
| Industriegebäude | 40 |
| Gartenhaus, Garage | 60 |
Wichtig: Gesamtnutzungsdauer ≠ physische Lebensdauer
Die Gesamtnutzungsdauer ist wirtschaftlich, nicht baulich. Ein Gebäude kann technisch hundert Jahre stehen, wirtschaftlich aber bereits nach 80 Jahren unrentabel sein, weil Modernisierungsbedarf, Energetik oder Marktanforderungen den Weiterbetrieb unattraktiv machen.
Häufige Fragen
Verlängert eine Sanierung die Gesamtnutzungsdauer? Nein — die GND ist typisiert. Eine Sanierung verlängert nur die Restnutzungsdauer (über die ImmoWertV-Modernisierungsstufen).
Was, wenn die Gebäudeart nicht in der Tabelle steht? Der Sachverständige wählt die nächste vergleichbare Gebäudeart oder begründet einen Wert.
Quellen: § 4 ImmoWertV · Anlage 3 ImmoWertV · Stand Juni 2026.