Definition
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf — bezogen auf die senkrechte Projektion des Gebäudes auf das Grundstück. Sie ist ein Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan und ergänzt die GFZ. Geregelt in § 19 BauNVO.
Formel
GRZ = überbaute Fläche ÷ Grundstücksfläche
Beispiel: GRZ 0,4 bei 500 m² Grundstück = max. 200 m² Grundfläche.
Beispielwerte
| Bebauung | typische GRZ |
|---|---|
| EFH locker, Vorgarten | 0,2 – 0,3 |
| EFH Standard | 0,3 – 0,4 |
| Reihenhaus | 0,4 – 0,5 |
| Mehrfamilienhaus locker | 0,4 – 0,6 |
| Mehrfamilienhaus geschlossen | 0,6 – 0,8 |
| Innerstädtische Geschäftslage | 1,0 |
Überschreitungsregelungen
Nach BauNVO darf die GRZ für untergeordnete Bauteile (Stellplätze, Tiefgaragen-Zufahrten, Wege) bis zu 50 % überschritten werden — wichtige Information für die tatsächliche Versiegelung.
GRZ vs. GFZ
- GRZ — Anteil überbaute Fläche
- GFZ — Gesamtgeschossfläche
Aus beiden Werten lässt sich die typische Geschosszahl ableiten: GFZ ÷ GRZ ≈ Anzahl Geschosse.
Häufige Fragen
Wo finde ich die GRZ? Im Bebauungsplan, einsehbar beim Bauamt oder Online-Portal der Stadt.
Was passiert bei Überschreitung? Baurechtsverstoß, in der Regel rückbaupflichtig.
Quellen: § 19 BauNVO · Stand Juni 2026.