immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Grundstück Grundstück & Bauland · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Grundflächenzahl (GRZ) — Definition

Definition

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf — bezogen auf die senkrechte Projektion des Gebäudes auf das Grundstück. Sie ist ein Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan und ergänzt die GFZ. Geregelt in § 19 BauNVO.

Formel

GRZ = überbaute Fläche ÷ Grundstücksfläche

Beispiel: GRZ 0,4 bei 500 m² Grundstück = max. 200 m² Grundfläche.

Beispielwerte

Bebauungtypische GRZ
EFH locker, Vorgarten0,2 – 0,3
EFH Standard0,3 – 0,4
Reihenhaus0,4 – 0,5
Mehrfamilienhaus locker0,4 – 0,6
Mehrfamilienhaus geschlossen0,6 – 0,8
Innerstädtische Geschäftslage1,0

Überschreitungsregelungen

Nach BauNVO darf die GRZ für untergeordnete Bauteile (Stellplätze, Tiefgaragen-Zufahrten, Wege) bis zu 50 % überschritten werden — wichtige Information für die tatsächliche Versiegelung.

GRZ vs. GFZ

  • GRZ — Anteil überbaute Fläche
  • GFZ — Gesamtgeschossfläche

Aus beiden Werten lässt sich die typische Geschosszahl ableiten: GFZ ÷ GRZ ≈ Anzahl Geschosse.

Häufige Fragen

Wo finde ich die GRZ? Im Bebauungsplan, einsehbar beim Bauamt oder Online-Portal der Stadt.

Was passiert bei Überschreitung? Baurechtsverstoß, in der Regel rückbaupflichtig.

Quellen: § 19 BauNVO · Stand Juni 2026.

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