immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Modernisierungsgrad — Definition und Stufen

Definition

Der Modernisierungsgrad beschreibt in der Immobilienbewertung das Ausmaß und Niveau durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen. Er wird in drei Stufen klassifiziert und beeinflusst die Restnutzungsdauer und damit den Wert deutlich. Geregelt in Anlage 1 ImmoWertV.

Stufen nach ImmoWertV

StufeMaßnahmenVerlängerung der RND
Nicht modernisiertkeine wesentlichen Sanierungen0 %
GeringfügigEinzelmaßnahmen wie Fenster, Heizung+5 %
Mittelmehrere Gewerke saniert (Bad, Küche, Heizung)+10 %
Wesentlichumfassende Sanierung, energetisch+25 % bis +50 %
KernsanierungReduktion auf Rohbau, kompletter Neuaufbaubis +90 %

Maßnahmenkatalog (typische Bewertung)

MaßnahmeTypische Wertung
Fenster komplett (PVC, 3-fach)gering bis mittel
Heizung neu (Gas-Brennwert, Wärmepumpe)mittel
Dach komplett (inkl. Dämmung)mittel bis wesentlich
Außenwand-Dämmungwesentlich
Bäder komplett saniertgering bis mittel
Elektro komplettmittel
Wasserleitungen komplettgering

Bedeutung für den Verkehrswert

Eine wesentliche Modernisierung kann die Restnutzungsdauer um 20 Jahre und mehr erhöhen — und damit den Sachwert oder Ertragswert um 15–30 % steigern. Bei der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung sollte dieser Wertbeitrag immer mitgerechnet werden.

Häufige Fragen

Energetische Modernisierung — extra Wertung? Ja, energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) wird seit ImmoWertV 2022 expliziter berücksichtigt — auch über den Energiekennwert.

Reicht eine Bad-Sanierung für „mittel”? Allein nein. Erst mehrere Gewerke summieren sich zur Stufe „mittel”.

Quellen: Anlage 1 ImmoWertV · Sachwert-Richtlinie · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.