Definition
„Öffentlich bestellt und vereidigt” (Kurzform ö.b.u.v.) ist die höchste Qualifikationsstufe für Sachverständige in Deutschland. Die Bestellung erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK), Architekten- oder Ingenieurkammer auf Basis nachgewiesener fachlicher und persönlicher Eignung. Die Bestellung gilt für ein bestimmtes Sachgebiet — z.B. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Voraussetzungen für die Bestellung
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5–10 Jahre Berufserfahrung als Sachverständiger
- Nachgewiesene besondere Sachkunde durch Fachprüfung, Referenzgutachten, Fachgespräche
- Persönliche Eignung (kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Insolvenz, Versicherungsschutz)
- Vereidigung vor der bestellenden Kammer
Welche Sachgebiete?
Im Immobilienbereich:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Bewertung von Mieten und Pachten
- Bewertung von Bauschäden
- Bewertung von Erbbaurechten
- Bewertung von Spezialimmobilien (z.B. Hotels, Industrieanlagen)
Rechtliche Bedeutung
Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen genießen erhöhte Beweiskraft vor Gerichten und Finanzämtern. Sie sind die Standard-Wahl für:
- Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG (Erbschaft)
- Gerichtsgutachten in Scheidung, Zwangsversteigerung, Bauschadensprozessen
- Beleihungswertgutachten für Banken (zusammen mit DIN ISO 17024)
Abgrenzung
| Qualifikation | Anerkennung |
|---|---|
| ö.b.u.v. Sachverständiger | höchste Stufe, lebenslange Bestellung |
| Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 | gleichwertig, akkreditiert |
| Freier Sachverständiger | keine staatliche Anerkennung |
| Makler-Bewertung | keine Sachverständigen-Eigenschaft |
Häufige Fragen
Wie erkenne ich einen ö.b.u.v.? An der Bestellungskörperschaft (IHK, Architekten-/Ingenieurkammer) und am Bestellungssiegel. Verzeichnis: ihk-svv.de.
Was kostet ein ö.b.u.v.-Gutachten? Vollgutachten typisch 0,5–1,5 % des Verkehrswerts, ab ca. 1.500 € für kleine Objekte.
Quellen: § 36 GewO · IHK-Sachverständigenverordnungen · Stand Juni 2026.