immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Akteur Akteure & Qualifikationen · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.) — Definition

Definition

„Öffentlich bestellt und vereidigt” (Kurzform ö.b.u.v.) ist die höchste Qualifikationsstufe für Sachverständige in Deutschland. Die Bestellung erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK), Architekten- oder Ingenieurkammer auf Basis nachgewiesener fachlicher und persönlicher Eignung. Die Bestellung gilt für ein bestimmtes Sachgebiet — z.B. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Voraussetzungen für die Bestellung

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5–10 Jahre Berufserfahrung als Sachverständiger
  • Nachgewiesene besondere Sachkunde durch Fachprüfung, Referenzgutachten, Fachgespräche
  • Persönliche Eignung (kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Insolvenz, Versicherungsschutz)
  • Vereidigung vor der bestellenden Kammer

Welche Sachgebiete?

Im Immobilienbereich:

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Bewertung von Mieten und Pachten
  • Bewertung von Bauschäden
  • Bewertung von Erbbaurechten
  • Bewertung von Spezialimmobilien (z.B. Hotels, Industrieanlagen)

Rechtliche Bedeutung

Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen genießen erhöhte Beweiskraft vor Gerichten und Finanzämtern. Sie sind die Standard-Wahl für:

  • Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG (Erbschaft)
  • Gerichtsgutachten in Scheidung, Zwangsversteigerung, Bauschadensprozessen
  • Beleihungswertgutachten für Banken (zusammen mit DIN ISO 17024)

Abgrenzung

QualifikationAnerkennung
ö.b.u.v. Sachverständigerhöchste Stufe, lebenslange Bestellung
Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024gleichwertig, akkreditiert
Freier Sachverständigerkeine staatliche Anerkennung
Makler-Bewertungkeine Sachverständigen-Eigenschaft

Häufige Fragen

Wie erkenne ich einen ö.b.u.v.? An der Bestellungskörperschaft (IHK, Architekten-/Ingenieurkammer) und am Bestellungssiegel. Verzeichnis: ihk-svv.de.

Was kostet ein ö.b.u.v.-Gutachten? Vollgutachten typisch 0,5–1,5 % des Verkehrswerts, ab ca. 1.500 € für kleine Objekte.

Quellen: § 36 GewO · IHK-Sachverständigenverordnungen · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.