Definition
Übertiefe beschreibt in der Immobilienbewertung einen ungünstig schmal-langen Grundstückszuschnitt — typisch wenn die Tiefe die Breite um ein Vielfaches überschreitet. Solche Grundstücke sind schwer effizient bebaubar; in der Bewertung wird ein Wertabschlag angesetzt.
Beispiel
Grundstück 600 m², 12 m breit, 50 m tief (Tiefe/Breite-Verhältnis ≈ 4):
- Effiziente Vorderzone (12 × 25 m = 300 m²): voller Wert
- Hintere Zone (12 × 25 m = 300 m²): Hinterland, reduzierter Wert
- Wertabschlag im Mittel −15 bis −20 %
Wann liegt Übertiefe vor?
In NRW gilt: Bei Tiefe > 35–40 m (je nach Lage) wird Übertiefe geprüft, sofern keine entsprechende Vorderfrontlänge vorliegt.
Häufige Fragen
Lässt sich Übertiefe ausgleichen? Durch Zusammenlegung mit Nachbargrundstücken oder Sondergenehmigungen — selten.
Quellen: ImmoWertV § 14 · Stand Juni 2026.