immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Grundstück Grundstück & Bauland · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Übertiefe (Grundstück) — Definition

Definition

Übertiefe beschreibt in der Immobilienbewertung einen ungünstig schmal-langen Grundstückszuschnitt — typisch wenn die Tiefe die Breite um ein Vielfaches überschreitet. Solche Grundstücke sind schwer effizient bebaubar; in der Bewertung wird ein Wertabschlag angesetzt.

Beispiel

Grundstück 600 m², 12 m breit, 50 m tief (Tiefe/Breite-Verhältnis ≈ 4):

  • Effiziente Vorderzone (12 × 25 m = 300 m²): voller Wert
  • Hintere Zone (12 × 25 m = 300 m²): Hinterland, reduzierter Wert
  • Wertabschlag im Mittel −15 bis −20 %

Wann liegt Übertiefe vor?

In NRW gilt: Bei Tiefe > 35–40 m (je nach Lage) wird Übertiefe geprüft, sofern keine entsprechende Vorderfrontlänge vorliegt.

Häufige Fragen

Lässt sich Übertiefe ausgleichen? Durch Zusammenlegung mit Nachbargrundstücken oder Sondergenehmigungen — selten.

Quellen: ImmoWertV § 14 · Stand Juni 2026.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.