immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Akteur Akteure & Qualifikationen · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Vereidigter Sachverständiger — Definition

Definition

Vereidigter Sachverständiger ist ein Sammelbegriff für staatlich anerkannte, neutrale Gutachter. In der Praxis meistens gleichbedeutend mit öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.) — der höchsten Anerkennungsstufe in Deutschland.

Abgrenzung zu „freien Sachverständigen”

EigenschaftVereidigter SachverständigerFreier Sachverständiger
Bestellungdurch IHK / Kammerkeine staatliche Anerkennung
Vereidigungjanein
Prüfung der Sachkundestreng (Fachprüfung)keine zentrale Prüfung
Anerkennung vor Gerichthochje nach Vorlage
Versicherungspflichtjafreiwillig

Verwendung des Begriffs

  • „Vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung” = i.d.R. ö.b.u.v.
  • „Beeidigter Sachverständiger” = synonym
  • „Gerichtlich beeidigter Sachverständiger” = ad-hoc-Beeidigung für ein konkretes Verfahren

Häufige Fragen

Brauche ich für die Erbschaft einen vereidigten Sachverständigen? Für ein § 198-BewG-Gutachten ja — entweder ö.b.u.v. oder DIN-17024-zertifiziert.

Quellen: § 36 GewO · IHK-Sachverständigenverordnungen · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Immobiliengutachter: Aufgaben und Auswahl
ö.b.u.v., DIN ISO 17024, Kosten
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.