Definition
Das vereinfachte Sachwertverfahren ist die steuerliche Variante des Sachwertverfahrens nach §§ 189–191 BewG. Es wird für die Bedarfsbewertung im Erbschafts- und Schenkungsfall angewandt, wenn weder Vergleichs- noch Ertragswertdaten verfügbar sind — typisch bei Spezialimmobilien, Denkmälern und gemischt genutzten Objekten.
Unterschiede zum ImmoWertV-Sachwertverfahren
| Aspekt | BewG-Sachwert | ImmoWertV-Sachwert |
|---|---|---|
| Anwendung | Steuer (Erbschaft, Schenkung) | Verkehrswertgutachten allgemein |
| Pauschalisierung | Stark vereinfacht | Differenziert |
| Sachwertfaktor | Pauschal (oft 1,0) | Individuell vom Gutachterausschuss |
| Verbindlichkeit | Standardmäßig vom Finanzamt | Sachverständigen-Gutachten |
Häufige Fragen
Kann ich den vereinfachten Sachwert anfechten? Ja, über ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG — siehe Verkehrswert bei Erbschaft.
Quellen: §§ 189–191 BewG · § 198 BewG · Stand Juni 2026.