immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Wertbegriff Wertbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Buchwert (Immobilie) — Definition und Bedeutung

Definition

Der Buchwert einer Immobilie ist deren bilanzieller Restwert: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten minus bisherige Abschreibungen (AfA). Er ist ein rein bilanztechnischer Wert und in der Regel deutlich niedriger als der Verkehrswert — insbesondere bei langer Halteperiode.

Berechnung

Beispiel Bürogebäude, vor 25 Jahren gekauft:

PositionWert
Anschaffungskosten1.000.000 €
Lineare AfA 3 % p.a.30.000 €/Jahr
AfA bisher (25 Jahre × 30.000 €)−750.000 €
Buchwert250.000 €

Der Verkehrswert kann inzwischen das Drei- oder Vierfache betragen — daraus resultieren bei Verkauf hohe stille Reserven.

Abgrenzung

  • Verkehrswert — Marktwert.
  • Buchwert — bilanzieller Restwert.
  • Anschaffungswert — ursprünglicher Kaufpreis plus Nebenkosten.

Häufige Fragen

Ist der Buchwert relevant für die Erbschaftsteuer? Nein. Für die Erbschaftsteuer ist der Bedarfswert maßgeblich.

Was sind stille Reserven? Die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert. Bei Verkauf werden sie als Veräußerungsgewinn realisiert und sind steuerpflichtig.

Quellen: HGB §§ 253 ff. · EStG · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Verkehrswert: Definition und Berechnung
§ 194 BauGB, 3 Verfahren, 3 Schritte
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.