immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Verfahren Bewertungsverfahren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) — Definition

Definition

Das DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow Method) ist eine dynamische Bewertungsmethode, die den Wert einer Immobilie aus der Summe der abgezinsten zukünftigen Cashflows ableitet. Es ist insbesondere bei gewerblichen Großimmobilien, internationalen Bewertungen und Fonds-Bewertungen üblich und steht außerhalb der drei klassischen Verfahren der ImmoWertV.

Vorgehen

  1. Cashflow-Prognose für eine Detail-Periode (typ. 10 Jahre): Mieteinnahmen, Kosten, Investitionen
  2. Diskontierung der jährlichen Cashflows auf den Bewertungsstichtag mit einem Diskontierungszinssatz
  3. Berechnung eines Restwerts (Terminal Value) zum Ende der Detail-Periode, ebenfalls abgezinst
  4. Summe = DCF-Wert

Unterschied zum Ertragswertverfahren

AspektDCFErtragswertverfahren
Cashflow-BehandlungJahresgenau prognostiziertNormiert über Vervielfältiger
ZinssatzIndividueller DiskontierungszinssatzStandardisierter Liegenschaftszins
Marktstandard in DEGewerbe, Großobjekte, FondsStandard bei Wohnobjekten
Internationale AkzeptanzHoch (IVS)Eingeschränkt

Wann wird das DCF-Verfahren genutzt?

  • Gewerbeimmobilien mit individuellen Mietverträgen und Optionen
  • Bewertungen für institutionelle Anleger und Fonds (offene/geschlossene)
  • Internationale Vergleichbarkeit nach IVS-Standard
  • Bewertung von Projektentwicklungen und Sanierungsvorhaben

Häufige Fragen

Ist das DCF-Verfahren in der ImmoWertV geregelt? Nein, es ist nicht im Kanon der drei amtlichen Verfahren. Es wird aber bei komplexen Bewertungen ergänzend zur Ertragswertmethode angewandt.

Wer nutzt das DCF-Verfahren? Banken, Fonds, internationale Sachverständige, Investmentgesellschaften.

Quellen: IVS (International Valuation Standards) · TEGoVA EVS · ImmoWertV (als Ergänzung) · Stand Juni 2026.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.