immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Verfahren Bewertungsverfahren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Ertragswertverfahren — Übersicht (Lexikon)

Definition

Das Ertragswertverfahren ist eines der drei amtlichen Bewertungsverfahren nach ImmoWertV §§ 27–34. Es leitet den Wert einer Immobilie aus den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen ab, kapitalisiert mit dem Liegenschaftszins. Es ist die einschlägige Methode für vermietete Renditeobjekte — Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Renditeobjekte.

Ablauf

  1. Rohertrag (Jahresnettokaltmiete)
  2. − Bewirtschaftungskosten
  3. = Reinertrag
  4. − Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszins)
  5. = Gebäude-Reinertrag
  6. × Vervielfältiger (abhängig von Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins)
  7. = Gebäude-Ertragswert
    • Bodenwert
  8. = Ertragswert der Immobilie

→ Ausführlich im Ratgeber Ertragswertverfahren erklärt.

Kernbegriffe

Häufige Fragen

Für welche Objekte gilt es? Vermietete Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Einzelhandel, gemischt genutzte Objekte mit Renditecharakter.

Wie unterscheidet sich der DCF von Ertragswertverfahren? Das DCF-Verfahren diskontiert prognostizierte Cashflows individuell, das Ertragswertverfahren arbeitet mit normierten Vervielfältigern.

Quellen: ImmoWertV §§ 27–34 · Ertragswert-Richtlinie · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Ertragswertverfahren erklärt
Reinertrag × Vervielfältiger nach ImmoWertV
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Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.