immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Recht Rechtsbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

ErbStG — Erbschaftsteuergesetz

Definition

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt die Besteuerung von Vermögensübergängen durch Erbschaft oder Schenkung in Deutschland. Es definiert Freibeträge, Steuerklassen und Tarife — und ist damit für Immobilien-Erbschaften die zentrale Norm.

Freibeträge (§ 16 ErbStG)

VerhältnisFreibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkel (Kind verstorben)400.000 €
Enkel (Kind lebt)200.000 €
Urenkel100.000 €
Eltern und Großeltern bei Erbschaft100.000 €
Eltern und Großeltern bei Schenkung20.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Sonstige (Freunde, Verlobte)20.000 €

Freibeträge werden alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.

Steuerklassen und -sätze (§§ 15, 19 ErbStG)

KlassePersonenkreisSteuersatz
IEhegatten, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft)7–30 %
IIEltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen15–43 %
IIIsonstige Personen30–50 %

Der Satz steigt mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Sonderregelungen für Immobilien

  • Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) — bei Selbstnutzung durch Ehegatten oder Kinder (≤ 200 m²) steuerfrei
  • Vermietete Wohnimmobilien — 10 % Abschlag auf den Bewertungswert
  • Betriebsvermögen — Verschonungsabschlag bis 100 % bei Fortführung

§ 198 BewG-Gegenbeweis

Liegt der vom Finanzamt ermittelte Bedarfswert über dem Verkehrswert, kann der Steuerpflichtige mit einem qualifizierten Gutachten nach § 198 BewG den niedrigeren Wert nachweisen.

→ Ausführlich im Ratgeber Verkehrswert bei Erbschaft.

Häufige Fragen

Wann wird Erbschaftsteuer fällig? 3 Monate nach Kenntnis vom Erbfall ist eine Anzeige beim Finanzamt fällig. Die Steuerfestsetzung erfolgt nach Bewertung.

Quellen: ErbStG · §§ 9, 16, 19 ErbStG · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Verkehrswert bei Erbschaft und Schenkung
Finanzamt, § 198 BewG, Freibeträge
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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.