Definition
Die Ertragswert-Richtlinie war bis 2021 die zentrale Anwendungsregel für das Ertragswertverfahren in Deutschland. Mit der ImmoWertV 2022 ist sie weitgehend in die Verordnung integriert worden — die Richtlinie selbst gilt aber für vor 2022 erstellte Gutachten und als ergänzende Auslegungshilfe weiter fort.
Inhalt
- Detaillierte Berechnung von Roh- und Reinertrag
- Bewirtschaftungskosten-Pauschalen
- Liegenschaftszins-Anwendung
- Vervielfältiger-Berechnung
- Berücksichtigung von Sonderfällen (Erbbaurecht, Wohnrecht)
Heute relevante Nachfolgenormen
- §§ 27–34 ImmoWertV (Ertragswertverfahren)
- § 21 ImmoWertV (Liegenschaftszins)
- § 32 ImmoWertV + Anlage 2 (Bewirtschaftungskosten)
- Anlage 1 ImmoWertV (Vervielfältiger-Tabelle)
Häufige Fragen
Gilt die alte Richtlinie noch? Subsidiär — als Auslegungshilfe für strittige Verfahrensfragen.
Quellen: ImmoWertV 2022 · Ertragswert-Richtlinie 2015 (außer Kraft) · Stand Juni 2026.