Definition
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, mit Sachverständigen besetztes Kollegialgremium, das in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt nach § 192 BauGB eingerichtet ist. Seine Hauptaufgaben sind die Erstellung von Verkehrswertgutachten, die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten sowie die Führung der Kaufpreissammlung.
Besetzung
- Vorsitzender — qualifizierter Sachverständiger, häufig aus dem Vermessungs- oder Bauwesen
- Beisitzer — weitere Sachverständige aus Architektur, Immobilien, Banken
- Geschäftsstelle — operative Verwaltung beim Vermessungs- und Katasteramt
In NRW existieren über 70 Gutachterausschüsse auf Kreis- und kreisfreier-Stadt-Ebene. Die zentrale Datenplattform ist AKS NRW.
Aufgaben
- Verkehrswertgutachten — auf Antrag von Gerichten, Behörden oder Privaten
- Bodenrichtwerte — jährlich zum Stichtag 1. Januar
- Kaufpreissammlung — fortlaufend
- Marktanpassungsfaktoren — Liegenschaftszins, Sachwertfaktor, Umrechnungskoeffizienten
- Immobilienmarktbericht — jährlich, mit Markttrends und Aggregaten
- Stellungnahmen an Gerichte und Behörden
Unabhängigkeit
Gutachterausschüsse sind rechtlich unabhängig — auch wenn sie organisatorisch bei Verwaltungen angesiedelt sind. Sie unterliegen keiner Weisung von Marklerverbänden, Banken, Käufern oder Verkäufern.
Kosten
| Leistung | Typische Gebühr |
|---|---|
| Bodenrichtwert-Abfrage Online (NRW) | kostenlos |
| Schriftlicher Bodenrichtwert-Auszug | 30–80 € |
| Verkehrswertgutachten (kleines Objekt) | 1.500–3.000 € |
| Verkehrswertgutachten (mittlere/große Immobilie) | 0,5–1,5 % des Verkehrswerts |
| Auszug aus Kaufpreissammlung | 50–500 € (je nach Umfang) |
Häufige Fragen
Wer kann ein Gutachten beauftragen? Gerichte, Behörden, Eigentümer, Kaufinteressenten, Erben, Banken — gegen Gebühr.
Wie unabhängig sind Gutachterausschüsse? Hoch. Die Sachverständigen sind ehrenamtlich tätig, weisungsfrei und persönlich verantwortlich.
Wo ist der Gutachterausschuss für meine Adresse? In NRW Stadt-/Kreis-spezifisch — die zuständige Stelle finden Sie über AKS NRW oder das Vermessungsamt der Stadt.
Quellen: §§ 192–199 BauGB · Gutachterausschussverordnung NRW · Stand Juni 2026.