Definition
Die Kaufpreissammlung ist die systematische Erfassung aller notariell beurkundeten Grundstücks- und Immobilienverkäufe durch die Gutachterausschüsse. Sie ist die zentrale Datenbasis für Bodenrichtwerte, Marktanpassungsfaktoren und Verkehrswertgutachten. Rechtsgrundlage: § 193 BauGB, Meldepflicht der Notare nach § 195 BauGB.
Was wird erfasst?
| Datentyp | Inhalt |
|---|---|
| Kaufpreis | tatsächlich beurkundeter Preis |
| Verkaufsdatum | Datum der Beurkundung |
| Grundstücksdaten | Lage, Fläche, NUTA |
| Gebäudedaten | Baujahr, Wohnfläche, Zustand |
| Vertragsbesonderheiten | Erbbaurecht, Wohnrecht, Ratenkauf |
| Käufer/Verkäufer-Typ | anonymisiert (Privatperson, Firma, GmbH) |
Meldepflicht der Notare
Nach § 195 BauGB sind Notare verpflichtet, jeden Verkauf unverzüglich und gebührenfrei an den Gutachterausschuss zu melden. Die Daten umfassen den Notarvertrag plus Anhänge.
Verwendung
- Ableitung von Bodenrichtwerten
- Bestimmung von Liegenschaftszins und Sachwertfaktor
- Auswertungen für den Immobilienmarktbericht
- Datenbasis für Vergleichswertverfahren
Datenschutz
Die Kaufpreissammlung enthält personenbezogene Daten und ist deshalb nicht öffentlich. Auszüge werden nur an Berechtigte (Sachverständige, Behörden, Gerichte) gegen Gebühr und in anonymisierter Form abgegeben.
Häufige Fragen
Wie viele Verkäufe sind in NRW jährlich erfasst? Ca. 200.000–250.000 Transaktionen pro Jahr.
Sind Erbschaften erfasst? Nein — nur entgeltliche Verkäufe. Erbschaften werden separat steuerlich erfasst.
Quellen: §§ 193, 195 BauGB · Stand Juni 2026.