immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Instandhaltungskosten (Bewertung) — Definition

Definition

Die Instandhaltungskosten sind in der Immobilienbewertung ein pauschaler Jahresbetrag für den laufenden Erhalt der Bausubstanz — Wartung, Verschleißteile, Reparaturen. Sie sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und werden nach Anlage 2 ImmoWertV typisiert.

Typische Pauschalen

NutzungsartInstandhaltungskosten
Wohnen (Standard)7–11 €/m² Wohnfläche/Jahr
Wohnen (Neubau)5–8 €/m²/Jahr
Wohnen (Altbau, sanierungsbedürftig)12–18 €/m²/Jahr
Büro8–12 €/m²/Jahr
Einzelhandel6–10 €/m²/Jahr

Was sind keine Instandhaltungskosten?

  • Modernisierung (qualitative Verbesserung) — verlängert die Restnutzungsdauer
  • Umbau mit Funktionsänderung
  • Erstausstattung bei Neubau

Häufige Fragen

Beziehen sich Instandhaltungskosten auf die tatsächlichen Ausgaben? Nein, es ist eine kalkulatorische Pauschale. Tatsächliche Ausgaben können in einzelnen Jahren weit darüber oder darunter liegen.

Quellen: § 32 ImmoWertV · Anlage 2 · BetrKV · Stand Juni 2026.

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Indikative Marktwert-Einschätzung

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.