Definition
Die Instandhaltungskosten sind in der Immobilienbewertung ein pauschaler Jahresbetrag für den laufenden Erhalt der Bausubstanz — Wartung, Verschleißteile, Reparaturen. Sie sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und werden nach Anlage 2 ImmoWertV typisiert.
Typische Pauschalen
| Nutzungsart | Instandhaltungskosten |
|---|---|
| Wohnen (Standard) | 7–11 €/m² Wohnfläche/Jahr |
| Wohnen (Neubau) | 5–8 €/m²/Jahr |
| Wohnen (Altbau, sanierungsbedürftig) | 12–18 €/m²/Jahr |
| Büro | 8–12 €/m²/Jahr |
| Einzelhandel | 6–10 €/m²/Jahr |
Was sind keine Instandhaltungskosten?
- Modernisierung (qualitative Verbesserung) — verlängert die Restnutzungsdauer
- Umbau mit Funktionsänderung
- Erstausstattung bei Neubau
Häufige Fragen
Beziehen sich Instandhaltungskosten auf die tatsächlichen Ausgaben? Nein, es ist eine kalkulatorische Pauschale. Tatsächliche Ausgaben können in einzelnen Jahren weit darüber oder darunter liegen.
Quellen: § 32 ImmoWertV · Anlage 2 · BetrKV · Stand Juni 2026.