immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Bewirtschaftungskosten — Definition und Pauschalen

Definition

Die Bewirtschaftungskosten sind die nicht umlagefähigen Kosten, die dem Eigentümer einer Mietimmobilie für deren laufende Bewirtschaftung entstehen. Sie werden vom Rohertrag abgezogen, um den Reinertrag zu errechnen — die zentrale Größe im Ertragswertverfahren. Geregelt in § 32 ImmoWertV.

Vier Kostenarten

KostenartInhalt
VerwaltungskostenBuchhaltung, Mietverwaltung, Hausverwaltung
InstandhaltungskostenWartung, Reparaturen, Verschleißteile
MietausfallwagnisVorhalt gegen Leerstand und Mietausfälle
Sonstige nicht umlagefähige KostenVersicherungen, Steuern (sofern nicht umlegbar)

Typische Pauschalen (Anlage 2 ImmoWertV)

KostenartPauschalwert
Verwaltungskosten230–340 €/Wohnung/Jahr (Wohnungen) oder 3 % vom Jahresrohertrag
Instandhaltungskosten7–11 €/m² Wohnfläche/Jahr
Mietausfallwagnis2 % vom Jahresrohertrag (Wohnen), 4 % (Gewerbe)

Insgesamt liegen die Bewirtschaftungskosten typisch bei 18–28 % des Rohertrags.

Beispielrechnung

Mehrfamilienhaus, 8 Wohnungen, Wohnfläche 800 m², Jahresrohertrag 91.200 €:

PositionWert
Verwaltungskosten (8 × 290 €)−2.320 €
Instandhaltungskosten (800 m² × 9 €)−7.200 €
Mietausfallwagnis (2 % von 91.200 €)−1.824 €
Sonstiges−500 €
Bewirtschaftungskosten gesamt−11.844 €
Reinertrag79.356 €

Häufige Fragen

Sind die ImmoWertV-Pauschalen verbindlich? Sie sind Orientierungswerte. Sachverständige können bei abweichender Sachlage höhere oder niedrigere Werte begründet ansetzen.

Was zählt zu „nicht umlagefähig”? Kosten, die nach BetrKV nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen — vor allem Verwaltung und Reparaturen.

Werden Modernisierungskosten erfasst? Nein — Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer, gehen aber nicht in die Bewirtschaftungskosten ein.

Quellen: § 32 ImmoWertV · Anlage 2 ImmoWertV · BetrKV · Stand Juni 2026.

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