immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Liegenschaftszins — Definition und Bedeutung

Definition

Der Liegenschaftszins ist der Kapitalisierungszinssatz, mit dem im Ertragswertverfahren die nachhaltig erzielbaren Reinerträge einer Immobilie in einen Vermögenswert umgerechnet werden. Er wird lagespezifisch und objekttypspezifisch vom zuständigen Gutachterausschuss auf Basis tatsächlich gezahlter Kaufpreise (Kaufpreissammlung) abgeleitet und jährlich veröffentlicht. Rechtsgrundlage: § 21 ImmoWertV.

Wie wird er ermittelt?

Der Gutachterausschuss leitet den Liegenschaftszins aus tatsächlichen Verkäufen ab: aus dem Verhältnis von Reinertrag der Immobilie zu Verkaufspreis. Statistisch belastbare Liegenschaftszinssätze entstehen erst bei ausreichend großen Kaufpreis-Stichproben in einer vergleichbaren Lagen-/Objektklasse.

Die Werte werden im Immobilienmarktbericht und in der amtlichen Liegenschaftszinssatzliste veröffentlicht — getrennt nach:

  • Objektart (Mehrfamilienhaus, Geschäftshaus, gemischt genutzt)
  • Lage (Stadtteil/Bezirk)
  • Restnutzungsdauer (typische Spanne)

Typische Bandbreiten

ObjektartTypischer Liegenschaftszins
Wohnimmobilien Top-Lage2,0 – 2,8 %
Wohnimmobilien gute Lage2,8 – 3,8 %
Wohnimmobilien mittlere Lage3,8 – 4,8 %
Wohnimmobilien einfache Lage4,8 – 6,0 %
Bürogebäude Top-Lage3,5 – 4,5 %
Einzelhandel 1A-Lage3,5 – 5,0 %
Logistik / Gewerbe5,5 – 7,5 %

(Werte sind Branchenrichtwerte; die amtlichen Werte des Gutachterausschusses sind maßgeblich.)

Bedeutung im Ertragswertverfahren

Der Liegenschaftszins steckt zweimal im Ertragswertverfahren:

  1. In der Bodenwertverzinsung — Reinertrag minus (Bodenwert × Liegenschaftszins).
  2. Im Vervielfältiger — zusammen mit der Restnutzungsdauer bestimmt er, mit welchem Faktor der Gebäude-Reinertrag kapitalisiert wird.

Beispielrechnung

Mehrfamilienhaus, 8 Wohnungen, Reinertrag 71.200 €/Jahr, Bodenwert 240.000 €:

PositionWert
Reinertrag71.200 €
Bodenwertverzinsung (240.000 × 3,5 %)−8.400 €
Gebäude-Reinertrag62.800 €
Vervielfältiger (3,5 %, 50 Jahre)× 23,4
Gebäude-Ertragswert1.469.500 €
+ Bodenwert+240.000 €
Ertragswertrund 1.710.000 €

Bei einem höheren Liegenschaftszins von z. B. 4,5 % sinkt der Vervielfältiger und damit der Ertragswert deutlich — Sensitivität ist hoch.

Liegenschaftszins vs. Marktzins

Der Liegenschaftszins ist kein Geldmarkt- oder Hypothekenzins. Er ist ein aus realen Kaufpreisen abgeleiteter Renditeindikator und enthält implizit alle Marktfaktoren: Mietpreisentwicklung, Wertsteigerungserwartung, Risiko, Lage. Steigt der allgemeine Zins, steigt mittel- bis langfristig auch der Liegenschaftszins — aber träge.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Liegenschaftszins für meine Stadt? Im jährlichen Immobilienmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses. In NRW auch über die zentrale Plattform der AKS NRW abrufbar.

Kann ich den Liegenschaftszins frei wählen? Sachverständige können bei begründeter Abweichung vom amtlichen Wert eigene Sätze verwenden — müssen das aber im Gutachten dokumentieren.

Wie reagiert der Liegenschaftszins auf Zinswenden? Verzögert. Auch nach der Zinswende 2022/23 dauerte es 18–24 Monate, bis sich Liegenschaftszinsen merklich anpassten. Die Datenbasis (Kaufpreissammlung) wirkt als Glättungsfilter.

Ist der Liegenschaftszins identisch mit der Mietrendite? Nicht ganz. Die Bruttomietrendite (Miete / Kaufpreis) berücksichtigt keine Bewirtschaftungskosten. Der Liegenschaftszins arbeitet mit dem Reinertrag, ist also strukturell niedriger.

Quellen: § 21 ImmoWertV · Ertragswert-Richtlinie · Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse · Stand Juni 2026.

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Reinertrag × Vervielfältiger nach ImmoWertV
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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.