immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Normalherstellungskosten (NHK) — Definition

Definition

Die Normalherstellungskosten (NHK) sind bundesweit einheitliche €/m²-Baukostenwerte für die Berechnung des Gebäudewerts im Sachwertverfahren nach ImmoWertV. Sie werden durch das Bundesbauministerium festgelegt und über einen Baupreisindex auf den jeweiligen Bewertungsstichtag fortgeschrieben. Aktuelle Fassung: NHK 2020, Anlage 4 ImmoWertV.

Bandbreiten (NHK 2020, Stand 2020)

GebäudeartStandard€/m² BGF
Einfamilienhauseinfach1.300
EFHStandard1.700
EFHgehoben2.200
DoppelhausStandard1.600
ReihenhausStandard1.500
MehrfamilienhausStandard1.500
Mehrfamilienhausgehoben1.900
BürogebäudeStandard1.700
Lagerhalleeinfach600

Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277.

Fortschreibung auf den Stichtag

Vom NHK-Basisjahr (2020) wird mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts auf den Bewertungsstichtag indexiert. Beispiel:

  • NHK 2020 EFH Standard: 1.700 €/m²
  • Baupreisindex 2026 vs. 2020: +25 %
  • NHK 2026 EFH Standard: 1.700 × 1,25 = 2.125 €/m²

Beispielrechnung

EFH 200 m² BGF (160 m² Wohnfläche), gehobener Standard:

PositionWert
NHK 2020 gehoben2.200 €/m²
Indexierung auf 2026 (+25 %)× 1,25
NHK 2026 indexiert2.750 €/m²
× BGF× 200
Gebäude-Neubauwert550.000 €

Häufige Fragen

Welche NHK-Fassung gilt aktuell? NHK 2020, ImmoWertV-Anlage 4. Frühere Fassungen NHK 2010 / NHK 2000.

Wie unterscheiden sich Standard-Stufen? Drei Stufen: einfach, Standard, gehoben — definiert über Ausstattung, Baukonstruktion, Energetik.

Sind NHK identisch mit den realen Baukosten? Nein, NHK sind Bewertungs-Kalkulationswerte. Reale Baukosten können deutlich abweichen (Sondergewerke, Architektenleistungen, Region).

Quellen: Anlage 4 ImmoWertV · NHK 2020 · Statistisches Bundesamt Baupreisindex · Stand Juni 2026.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.