Definition
§ 192 BauGB ist die gesetzliche Grundlage für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Deutschland. Sie verpflichtet die Länder, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Gutachterausschüsse einzurichten — als unabhängige Kollegialgremien.
Besetzung
- Vorsitzender — qualifizierter Sachverständiger, häufig Vermessungsbeamter
- Beisitzer — weitere Sachverständige aus dem Immobilien- und Bauwesen
- Geschäftsstelle — operative Verwaltung
In NRW sind die Gutachterausschüsse bei den Vermessungs- und Katasterämtern angesiedelt.
Aufgaben
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
- Führung der Kaufpreissammlung
- Ableitung von Marktanpassungsfaktoren (Liegenschaftszins, Sachwertfaktor)
- Erstellung des Immobilienmarktberichts
Bedeutung
Gutachterausschüsse sind die zentrale neutrale Instanz für die Wertermittlung im deutschen Immobilienmarkt — unabhängig von Marklerinteressen, Käufern oder Verkäufern.
Häufige Fragen
Was kostet ein Gutachten vom Gutachterausschuss? Je nach Objekt typisch 1.500–5.000 € (Gebührensatzungen).
Quellen: § 192 BauGB · Gutachterausschussverordnung NRW · Stand Juni 2026.