immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Rohertrag — Definition

Definition

Der Rohertrag ist im Ertragswertverfahren die nachhaltig erzielbare Jahresnettokaltmiete für die vermietbaren Flächen einer Immobilie. Er ist die erste Berechnungsgröße und Ausgangspunkt für den Reinertrag. Geregelt in § 31 ImmoWertV.

Wichtig: Nachhaltig erzielbar

Der Rohertrag ist nicht die aktuelle Ist-Miete, sondern die dauerhaft erzielbare Marktmiete. Bei stark vergünstigter Bestandsmiete wird auf die marktübliche Vergleichsmiete abgestellt.

Beispiel

Mehrfamilienhaus, 8 Wohnungen, marktübliche Kaltmiete 11,40 €/m², Wohnfläche 800 m²:

PositionWert
Monatsmiete pro m²11,40 €
Gesamtfläche800 m²
Monatsmiete gesamt9.120 €
Jahresrohertrag109.440 €

(Hinweis: Im vorherigen Beispiel waren es 91.200 € — der Unterschied stammt aus der Annahme niedrigerer Bestandsmiete.)

Häufige Fragen

Wird die Nebenkostenpauschale berücksichtigt? Nein. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten.

Quellen: § 31 ImmoWertV · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Ertragswertverfahren erklärt
Reinertrag × Vervielfältiger nach ImmoWertV
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.