Definition
Die Sachwert-Richtlinie war bis 2021 die zentrale Anwendungsregel für das Sachwertverfahren in Deutschland. Mit der ImmoWertV 2022 ist sie weitgehend in die Verordnung integriert worden — die Richtlinie selbst gilt aber für vor 2022 erstellte Gutachten und als ergänzende Auslegungshilfe weiter fort.
Inhalt
- Detaillierte Berechnung der Normalherstellungskosten (NHK)
- Behandlung der Außenanlagen
- Modernisierungsstufen und ihre Effekte auf die Restnutzungsdauer
- Sachwertfaktor-Anwendung
Heute relevante Nachfolgenormen
- §§ 35–39 ImmoWertV (Sachwertverfahren)
- Anlage 1 ImmoWertV (Modernisierungsstufen)
- Anlage 3 ImmoWertV (Gesamtnutzungsdauer)
- Anlage 4 ImmoWertV (NHK 2020)
Häufige Fragen
Gilt die alte Richtlinie noch? Subsidiär — als Auslegungshilfe für strittige Verfahrensfragen.
Quellen: ImmoWertV 2022 · Sachwert-Richtlinie 2012 (außer Kraft) · Stand Juni 2026.