immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Wertbegriff Wertbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Substanzwert — Definition und Abgrenzung

Definition

Der Substanzwert ist der rein körperliche Wert einer Immobilie — bestehend aus Bodenwert und Gebäudewert (Herstellungskosten minus Alterswertminderung), ohne Marktanpassung. Er entspricht weitgehend dem vorläufigen Sachwert vor Anwendung des Sachwertfaktors und ist eine technisch-betriebswirtschaftliche, keine marktorientierte Größe.

Berechnung

  1. Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche)
  2. + Gebäude-Neubaukosten (NHK × m² Brutto-Grundfläche, indexiert)
  3. − Alterswertminderung
  4. + Außenanlagen-Wert (pauschal)
  5. = Substanzwert

Substanzwert vs. Verkehrswert

AspektSubstanzwertVerkehrswert
MarktbezugKeinJa (über Sachwertfaktor / Vergleichsdaten)
AnwendungVersicherung, Bilanzierung, WiederherstellungVerkauf, Erbschaft, Beleihung
Typisches VerhältnisSubstanzwert ≠ Marktwertgleich Marktwert

In stark nachgefragten Lagen liegt der Verkehrswert über dem Substanzwert (positiver Marktanpassungsfaktor). In Lagen mit wenig Nachfrage liegt der Verkehrswert unter dem Substanzwert.

Anwendung

  • Versicherungswert — Wiederherstellung nach Schaden orientiert sich am Substanzwert.
  • Bilanzierung — Restbuchwert in der Bilanz folgt einem Substanzwert-ähnlichen Konzept.
  • Spezialimmobilien — bei Objekten ohne Markt (Industrieanlagen, Sonderbauten) ist der Substanzwert oft die einzige verfügbare Größe.

Häufige Fragen

Ist der Substanzwert gerichtsfest? Nicht als Verkehrswert. Für Steuer-, Erb- oder Verkaufszwecke ist der marktangepasste Wert (Verkehrswert) maßgeblich.

Wann liegt Substanzwert über Verkehrswert? In ländlichen Regionen mit Strukturschwäche — dort kosten Neubauten mehr als der Markt für Bestandsobjekte zahlt.

Quellen: Sachwert-Richtlinie · ImmoWertV §§ 35–39 · Stand Juni 2026.

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Herstellungskosten + Alterswertminderung
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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.