Definition
Die Verwaltungskosten sind in der Immobilienbewertung ein pauschaler Jahresbetrag für Hausverwaltung, Buchhaltung und Mietverwaltung. Sie sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und werden nach Anlage 2 ImmoWertV typisiert.
Pauschalen (Wohnen)
| Bezugsgröße | Pauschalwert |
|---|---|
| Pro Wohnung | 230–340 €/Jahr |
| Alternativ | rund 3 % des Jahresrohertrags |
Pauschalen (Gewerbe)
Bei Gewerbe-Objekten häufig 3–5 % des Rohertrags. Bei Bürogebäuden mit Facility Management können die Werte deutlich höher liegen.
Was ist umlagefähig, was nicht?
Verwaltungskosten sind in Deutschland nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) nicht umlagefähig auf Wohnungsmieter — daher sind sie Bestandteil der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.
Häufige Fragen
Was zählt zur Verwaltung? Mietbuchhaltung, Korrespondenz mit Mietern, Nebenkostenabrechnung, Vermietung von Neueinheiten.
Bei Selbstverwaltung? Auch dann werden kalkulatorisch die Pauschalen angesetzt — Bewertung beruht auf normierten Werten.
Quellen: § 32 ImmoWertV · Anlage 2 ImmoWertV · BetrKV · Stand Juni 2026.