immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Verwaltungskosten (Bewertung) — Definition

Definition

Die Verwaltungskosten sind in der Immobilienbewertung ein pauschaler Jahresbetrag für Hausverwaltung, Buchhaltung und Mietverwaltung. Sie sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und werden nach Anlage 2 ImmoWertV typisiert.

Pauschalen (Wohnen)

BezugsgrößePauschalwert
Pro Wohnung230–340 €/Jahr
Alternativrund 3 % des Jahresrohertrags

Pauschalen (Gewerbe)

Bei Gewerbe-Objekten häufig 3–5 % des Rohertrags. Bei Bürogebäuden mit Facility Management können die Werte deutlich höher liegen.

Was ist umlagefähig, was nicht?

Verwaltungskosten sind in Deutschland nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) nicht umlagefähig auf Wohnungsmieter — daher sind sie Bestandteil der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.

Häufige Fragen

Was zählt zur Verwaltung? Mietbuchhaltung, Korrespondenz mit Mietern, Nebenkostenabrechnung, Vermietung von Neueinheiten.

Bei Selbstverwaltung? Auch dann werden kalkulatorisch die Pauschalen angesetzt — Bewertung beruht auf normierten Werten.

Quellen: § 32 ImmoWertV · Anlage 2 ImmoWertV · BetrKV · Stand Juni 2026.

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Indikative Marktwert-Einschätzung

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.