immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Aachen-Brand 2026

13 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Aachen-Brand. Median 500 €/m², IRW ETW 2.900 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Aachen

Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ergebnis per E-Mail (Doppel-Opt-In). Personalisierte Einschätzung erst nach Bestätigung. DSGVO-konform, Server in Deutschland.

100 % amtliche Datenbasis (BORIS-NRW) Kostenlos, ohne Anmeldung DSGVO-konform · Server in Deutschland
Bodenrichtwert Median 500 €/m² 13 Zonen
BRW-Spanne 390–725 €/m² Min bis Max
Median ETW 2.900 €/m² 9 Zonen Wohnfläche
Median EFH 3.150 €/m² 6 Zonen
In einem Satz
Günstige Lage — Brand liegt 23.1 % unter dem Aachener Median. Der Stadt-Median Aachen liegt bei 650 €/m², der Ortsteil-Median bei 500 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Brand

Bodenrichtwert-Karte Aachen-Brand 2026

13 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB

Alle 13 Richtwertzonen in Brand

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Brand mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Brand (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
101179 725 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 52078
103053 650 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103054 600 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103056 600 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103051 575 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103052 550 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103184 500 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103183 500 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
103050 490 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 52078
104008 490 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,0 52078
101180 470 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 52078
101260 430 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 52078
104007 390 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,0 52078

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Brand

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Brand
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW 4.200 2015 76-90 5
ETW 4.050 2015 76-90 5
ETW 3.800 2015 76-90 5
ETW 3.350 1995 141-160 5
ETW 2.900 1985 76-90 5
ETW 2.900 1995 76-90 5
ETW 2.850 1975 61-75 5
ETW 2.600 1975 76-90 5
ETW 2.500 1995 76-90 5
EFH 3.350 1965 151-180 5
EFH 3.200 1965 151-180 5
EFH 3.200 1975 181-210 5
EFH 3.100 1965 151-180 5
EFH 3.100 1965 181-210 5
EFH 3.050 1965 181-210 5
RH/DH 3.400 1975 111-130 5
RH/DH 3.350 1985 111-130 5
RH/DH 3.200 2010 151-180 5
RH/DH 2.900 1975 131-150 5
RH/DH 2.900 1955 111-130 5
RH/DH 2.850 1965 111-130 5
RH/DH 2.600 1935 131-150 5
RH/DH 2.400 1935 131-150 5
RH/DH 2.200 1900 131-150 5

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Aachen-Brand

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Brand

Was ist der Bodenrichtwert in Aachen-Brand?
Der Median-Bodenrichtwert in Brand liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 500 €/m² (Spanne 390–725 €/m², 13 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Aachen.
Was ist eine Wohnung in Aachen-Brand wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Brand liegt im Median bei 2.900 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 9 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Brand wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 3.150 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.