11 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Bergisch Gladbach-Rommerscheid. Median 630 €/m², IRW ETW 2.960 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.
Von der Redaktion, immobilienwerte.nrwStichtag 01.01.2026Amtliche Datenbasis
Bodenrichtwert Median 630 €/m²11 Zonen
BRW-Spanne 560–720 €/m²Min bis Max
Median ETW 2.960 €/m²9 Zonen Wohnfläche
Median EFH 3.460 €/m²6 Zonen
In einem Satz
Gehobene Lage — Rommerscheid liegt 5.9 % über dem Bergisch Gladbacher Median.
Der Stadt-Median Bergisch Gladbach liegt bei 595 €/m², der Ortsteil-Median bei 630 €/m².
Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).
Immobilienrichtwerte in Rommerscheid
Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).
IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Rommerscheid
Teilmarkt
Zone / Quartier
IRW €/m²
Bj.-Bezug
Fl.-Bezug
Standard
ETW
Odenthaler Straße MI
4.340
2012
91
6
ETW
Am Eichenberg
3.960
2002
80
6
ETW
Margaretenhöhe
3.700
1992
113
6
ETW
In der Kümp
3.480
1998
70
6
ETW
Johannesstraße / Theodorstraße
2.960
1983
69
6
ETW
Am Mühlenberg
2.880
1978
76
6
ETW
Max-Bruch-Straße
2.810
1965
78
6
ETW
Irlenfelder Weg / Fuchskaule
2.780
1983
94
6
ETW
Rommerscheider Straße Süd
2.710
1978
86
6
EFH
Irlenfelder Weg
4.320
1975
200
6
EFH
Rommerscheider Höhe
4.070
1967
160
6
EFH
Odenthaler Straße
3.580
1968
180
6
EFH
Johannesstraße
3.340
1962
145
6
EFH
Rommerscheider Straße
3.290
1967
140
6
EFH
Am Mühlenberg
3.200
1957
190
6
RH/DH
Rommerscheider Höhe
3.930
1960
145
6
RH/DH
Rommerscheider Straße
3.330
1996
145
6
RH/DH
Großer Busch
3.110
1978
135
6
RH/DH
Johannesstraße
2.640
1921
120
6
RH/DH
Odenthaler Straße
2.390
1936
120
6
Methodik & Quellen
So lesen Sie diese Werte
Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.
Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die
ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser)
und die
mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch)
in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m².
Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen.
Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.
Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.
Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.
Indikative Marktwert-Einschätzung
Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Bergisch Gladbach-Rommerscheid
Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Rommerscheid
Was ist der Bodenrichtwert in Bergisch Gladbach-Rommerscheid?
Der Median-Bodenrichtwert in Rommerscheid liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 630 €/m² (Spanne 560–720 €/m², 11 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Bergisch Gladbach.
Was ist eine Wohnung in Bergisch Gladbach-Rommerscheid wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Rommerscheid liegt im Median bei 2.960 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 9 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Rommerscheid wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 3.460 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
ED
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilienerfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen
Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.
Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.
Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.
„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB)
Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.