immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Dortmund-Aplerbecker Markt 2026

11 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Dortmund-Aplerbecker Markt. Median 430 €/m², IRW ETW 2.465 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Dortmund

Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ergebnis per E-Mail (Doppel-Opt-In). Personalisierte Einschätzung erst nach Bestätigung. DSGVO-konform, Server in Deutschland.

100 % amtliche Datenbasis (BORIS-NRW) Kostenlos, ohne Anmeldung DSGVO-konform · Server in Deutschland
Bodenrichtwert Median 430 €/m² 11 Zonen
BRW-Spanne 380–610 €/m² Min bis Max
Median ETW 2.465 €/m² 4 Zonen Wohnfläche
Median EFH 2.993 €/m² 4 Zonen
In einem Satz
Mittlere Lage — Aplerbecker Markt bewegt sich nahe am stadtweiten Median (±5 %). Der Stadt-Median Dortmund liegt bei 450 €/m², der Ortsteil-Median bei 430 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Aplerbecker Markt

Bodenrichtwert-Karte Dortmund-Aplerbecker Markt 2026

11 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB

Alle 11 Richtwertzonen in Aplerbecker Markt

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Aplerbecker Markt mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Aplerbecker Markt (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
20209 610 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44287
20203 500 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44287
20210 500 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44287
20212 460 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44287
10202 440 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44287
10727 430 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44287
20940 420 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44287
20960 420 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44287
21049 420 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44287
20962 410 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44287
20941 380 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44287

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Aplerbecker Markt

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Aplerbecker Markt
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW 2.540 1980 70
ETW 2.485 1970 70
ETW 2.445 1985 70
ETW 2.275 1980 70
EFH 3.150 1960 140
EFH 3.020 1955 140
EFH 2.965 1960 140
EFH 2.830 1955 140
RH/DH 2.960 1980 120
RH/DH 2.875 1955 120
RH/DH 2.840 1965 120
RH/DH 2.510 1980 120
MFH 1.205 1960
MFH 1.130 1955
MFH 1.095 1970

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Dortmund-Aplerbecker Markt

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Aplerbecker Markt

Was ist der Bodenrichtwert in Dortmund-Aplerbecker Markt?
Der Median-Bodenrichtwert in Aplerbecker Markt liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 430 €/m² (Spanne 380–610 €/m², 11 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Dortmund.
Was ist eine Wohnung in Dortmund-Aplerbecker Markt wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Aplerbecker Markt liegt im Median bei 2.465 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 4 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Aplerbecker Markt wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 2.993 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.