immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Herten-Herten-Mitte 2026

57 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Herten-Herten-Mitte. Median 270 €/m², IRW ETW 1.900 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Herten

Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Bodenrichtwert Median 270 €/m² 57 Zonen
BRW-Spanne 200–400 €/m² Min bis Max
Median ETW 1.900 €/m² 3 Zonen Wohnfläche
Median EFH 3.325 €/m² 4 Zonen
In einem Satz
Mittlere Lage — Herten-Mitte bewegt sich nahe am stadtweiten Median (±5 %). Der Stadt-Median Herten liegt bei 270 €/m², der Ortsteil-Median bei 270 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Herten-Mitte

Bodenrichtwert-Karte Herten-Herten-Mitte 2026

57 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB

Alle 57 Richtwertzonen in Herten-Mitte

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Herten-Mitte mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Herten-Mitte (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
442 400 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
656 370 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
653 360 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
596 350 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
654 340 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
588 330 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
450 320 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
651 310 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
658 310 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
640 310 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
587 310 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
634 310 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
655 300 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
682 300 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
597 300 WA (Allg. Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
501 300 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
590 290 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
683 290 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
659 290 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
681 290 WA (Allg. Wohngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
599 290 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
1315 280 WA (Allg. Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
447 280 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
586 280 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
589 280 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
601 280 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
652 270 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
594 270 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
635 270 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
636 270 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
685 270 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
591 270 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
446 260 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
639 260 WS (Bes. Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
500 260 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
448 260 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
684 260 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
661 260 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
660 260 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 45699
637 260 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
602 250 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
598 250 WA (Allg. Wohngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
680 250 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
603 245 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
453 235 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
644 235 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
642 230 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
600 230 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
641 230 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
595 225 WR (Reines Wohngebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
686 225 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
638 225 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 45699
451 220 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
452 210 MK (Kerngebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
449 210 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
643 200 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699
657 200 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 45699

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Herten-Mitte

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Herten-Mitte
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW 2.000 1988 51-80
ETW 1.900 1988 51-80
ETW 1.800 1988 51-80
EFH 3.400 1991 121-150
EFH 3.400 1991 121-150
EFH 3.250 1991 121-150
EFH 3.050 1991 121-150
RH/DH 3.050 1991 121-150
RH/DH 3.050 1991 121-150
RH/DH 2.950 1991 121-150
RH/DH 2.750 1991 121-150

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Herten-Herten-Mitte

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Herten-Mitte

Was ist der Bodenrichtwert in Herten-Herten-Mitte?
Der Median-Bodenrichtwert in Herten-Mitte liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 270 €/m² (Spanne 200–400 €/m², 57 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Herten.
Was ist eine Wohnung in Herten-Herten-Mitte wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Herten-Mitte liegt im Median bei 1.900 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 3 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Herten-Mitte wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 3.325 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.