immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Lünen-Beckinghausen 2026

12 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Lünen-Beckinghausen. Median 253 €/m², IRW ETW 1.630 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

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Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ergebnis per E-Mail (Doppel-Opt-In). Personalisierte Einschätzung erst nach Bestätigung. DSGVO-konform, Server in Deutschland.

100 % amtliche Datenbasis (BORIS-NRW) Kostenlos, ohne Anmeldung DSGVO-konform · Server in Deutschland
Bodenrichtwert Median 253 €/m² 12 Zonen
BRW-Spanne 185–270 €/m² Min bis Max
Median ETW 1.630 €/m² 3 Zonen Wohnfläche
Median EFH 2.600 €/m² 5 Zonen
In einem Satz
Günstige Lage — Beckinghausen liegt 12.9 % unter dem Lünener Median. Der Stadt-Median Lünen liegt bei 290 €/m², der Ortsteil-Median bei 253 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Beckinghausen

Bodenrichtwert-Karte Lünen-Beckinghausen 2026

12 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB

Alle 12 Richtwertzonen in Beckinghausen

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Beckinghausen mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Beckinghausen (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
8111 270 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8112 260 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8114 255 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8109 255 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8110 255 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8113 255 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8126 250 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig 44532
8108 245 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 44532
8121 190 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44532
8119 185 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44532
8120 185 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44532
8122 185 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 44532

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Beckinghausen

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Beckinghausen
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW Horstmar Nord / Beckinghausen 1.710 1972 85
ETW Oberaden 1.630 1975 85
ETW Oberaden 1.560 1960 65
EFH Oberaden 3.360 2005 140
EFH Beckinghausen 2.710 1970 160
EFH Oberaden 2.600 1973 140
EFH Oberaden 2.600 1973 140
EFH Oberaden 2.600 1973 140
RH/DH Oberaden 3.190 2001 120
RH/DH Oberaden 3.190 2001 120
RH/DH Oberaden 3.190 2001 120
RH/DH Horstmar 2.300 1979 130
RH/DH Horstmar 2.300 1979 130
RH/DH Oberaden 2.200 1972 135

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Lünen-Beckinghausen

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Beckinghausen

Was ist der Bodenrichtwert in Lünen-Beckinghausen?
Der Median-Bodenrichtwert in Beckinghausen liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 253 €/m² (Spanne 185–270 €/m², 12 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Lünen.
Was ist eine Wohnung in Lünen-Beckinghausen wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Beckinghausen liegt im Median bei 1.630 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 3 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Beckinghausen wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 2.600 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.