immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Lünen-Horstmar 2026

13 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Lünen-Horstmar. Median 265 €/m², IRW ETW 1.845 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

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Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Bodenrichtwert Median 265 €/m² 13 Zonen
BRW-Spanne 175–340 €/m² Min bis Max
Median ETW 1.845 €/m² 4 Zonen Wohnfläche
Median EFH 2.710 €/m² 5 Zonen
Markteinordnung Horstmar
Durchschnittliche Lage in Lünen — Mit einem Median-Bodenrichtwert von 265 €/m² liegt Horstmar rund 9 % unter dem Lünener Stadtmittel (290 €/m²). Damit zählt Horstmar zu den günstigeren Lagen Lünens (Rang 5 von 8 Stadtteilen). Über 13 Richtwertzonen reichen die Werte von 175 bis 340 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Horstmar

Bodenrichtwert-Karte Lünen-Horstmar 2026

13 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: basemap.de (BKG)

Alle 13 Richtwertzonen in Horstmar

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Horstmar mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Horstmar (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
8227 340 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8235 340 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8249 285 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8247 285 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8230 270 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8228 270 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8246 265 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8233 265 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8229 255 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig – 44532
8245 255 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig – 44532
8248 240 MI (Mischgebiet) B (baureif) mehrgeschossig – 44532
8232 200 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig – 44532
8243 175 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig – 44532

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Horstmar

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Horstmar
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW Niederaden 2.080 1990 75 –
ETW Horstmar 1.980 1987 75 –
ETW Horstmar Nord / Beckinghausen 1.710 1972 85 –
ETW Lünen süd 1.580 1982 70 –
EFH Horstmar Süd 2.900 1983 145 –
EFH Horstmar Nord 2.710 1970 160 –
EFH Beckinghausen 2.710 1970 160 –
EFH Niederaden 2.630 1973 155 –
EFH Gahmen/Altenderne 2.600 1970 155 –
RH/DH Horstmar 2.490 1969 125 –
RH/DH 1/4 Zechenhäuser 2.490 1914 90 –
RH/DH Niederaden 2.450 1974 130 –
RH/DH Lünen 2.390 1972 145 –
RH/DH Horstmar 2.300 1979 130 –
RH/DH Horstmar 2.300 1979 130 –

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Lünen-Horstmar

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Horstmar

Was ist der Bodenrichtwert in Lünen-Horstmar?
Der Median-Bodenrichtwert in Horstmar liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 265 €/m² (Spanne 175–340 €/m², 13 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Lünen.
Was ist eine Wohnung in Lünen-Horstmar wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Horstmar liegt im Median bei 1.845 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 4 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Horstmar wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 2.710 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.