immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Remscheid-Fichtenhöhe 2026

11 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Remscheid-Fichtenhöhe. Median 230 €/m², IRW ETW 1.930 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Remscheid

Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ergebnis per E-Mail (Doppel-Opt-In). Personalisierte Einschätzung erst nach Bestätigung. DSGVO-konform, Server in Deutschland.

100 % amtliche Datenbasis (BORIS-NRW) Kostenlos, ohne Anmeldung DSGVO-konform · Server in Deutschland
Bodenrichtwert Median 230 €/m² 11 Zonen
BRW-Spanne 180–290 €/m² Min bis Max
Median ETW 1.930 €/m² 5 Zonen Wohnfläche
Median EFH 2.650 €/m² 3 Zonen
In einem Satz
Mittlere Lage — Fichtenhöhe bewegt sich nahe am stadtweiten Median (±5 %). Der Stadt-Median Remscheid liegt bei 225 €/m², der Ortsteil-Median bei 230 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Fichtenhöhe

Bodenrichtwert-Karte Remscheid-Fichtenhöhe 2026

11 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB

Alle 11 Richtwertzonen in Fichtenhöhe

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Fichtenhöhe mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Fichtenhöhe (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
30063 290 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30101 290 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30100 280 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30064 280 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30054 250 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30055 230 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30056 230 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 42855
30009 225 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,2 42855
30062 195 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,2 42855
30061 190 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,1 42855
30052 180 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,2 42855

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Fichtenhöhe

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Fichtenhöhe
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW Hohenhagen 2.690 2000 85
ETW Sedanstraße 2.040 1980 100
ETW Föhrenstraße 1.930 1970 80
ETW Fichtenstraße 1.820 1965 80
ETW Metzer Straße 1.620 1970 75
EFH Am Alten Flugplatz 3.070 2005 150
EFH Hohenhagen 2.650 1990 150
EFH Buchenstraße 2.470 1970 150
RH/DH Am Alten Flugplatz 3.260 2000 110
RH/DH Föhrenstraße 2.430 1980 130
RH/DH Fichtenstraße 2.150 1930 130
RH/DH Birkenstraße 1.890 1960 90

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Remscheid-Fichtenhöhe

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Fichtenhöhe

Was ist der Bodenrichtwert in Remscheid-Fichtenhöhe?
Der Median-Bodenrichtwert in Fichtenhöhe liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 230 €/m² (Spanne 180–290 €/m², 11 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Remscheid.
Was ist eine Wohnung in Remscheid-Fichtenhöhe wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Fichtenhöhe liegt im Median bei 1.930 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 5 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Fichtenhöhe wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 2.650 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.