immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Amtliche Daten · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW

Bodenrichtwert Solingen-Gräfrath 2026

16 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Solingen-Gräfrath. Median 408 €/m², IRW ETW 2.670 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.

Von der Redaktion, immobilienwerte.nrw Stichtag 01.01.2026 Amtliche Datenbasis
Indikative Marktwert-Einordnung · Datenbasis BORIS-NRW

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Adresse eingeben — Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ergebnis per E-Mail (Doppel-Opt-In). Personalisierte Einschätzung erst nach Bestätigung. DSGVO-konform, Server in Deutschland.

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Bodenrichtwert Median 408 €/m² 16 Zonen
BRW-Spanne 310–510 €/m² Min bis Max
Median ETW 2.670 €/m² 6 Zonen Wohnfläche
Median EFH 3.330 €/m² 4 Zonen
In einem Satz
Mittlere Lage — Gräfrath bewegt sich nahe am stadtweiten Median (±5 %). Der Stadt-Median Solingen liegt bei 410 €/m², der Ortsteil-Median bei 408 €/m².

Bodenrichtwert-Karte Gräfrath

Bodenrichtwert-Karte Solingen-Gräfrath 2026

16 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500 500–1.000 1.000–1.500 1.500–2.000 > 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt. Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB

Alle 16 Richtwertzonen in Gräfrath

Vollständige Liste aller amtlichen Bodenrichtwert-Zonen in Gräfrath mit Nutzungsart, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Bauweise.

BRW-Zonen Gräfrath (Stichtag 01.01.2026, BORIS-NRW)
Zone BRW €/m² NUTA Entwicklung Bauweise GFZ PLZ
21112 510 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,4 42653
21111 470 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,8 42653
21407 470 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,8 42653
21113 470 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,8 42653
21202 420 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,8 42653
14803 415 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,4 42719
21406 415 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,4 42653
21108 410 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,4 42653
33602 405 MI (Mischgebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 0,8 42653
21110 400 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,4 42653
21405 400 W (Wohnen) B (baureif) 1–2 geschossig 0,4 42653
21106 380 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,1 42653
21109 375 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,1 42653
21107 370 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 0,4 42653
33502 345 W (Wohnen) B (baureif) mehrgeschossig 1,1 42653
33701 310 MI (Mischgebiet) B (baureif) 1–2 geschossig 0,8 42653

Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).

Immobilienrichtwerte in Gräfrath

Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).

IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Gräfrath
Teilmarkt Zone / Quartier IRW €/m² Bj.-Bezug Fl.-Bezug Standard
ETW Schulstraße 3.840 2000 90
ETW Oj. Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3.830 2000 85
ETW Barbaraweg 2.800 1995 90
ETW Oj. Abteiweg/Wichernstraße 2.540 1970 70
ETW Von-Ketteler-Straße 2.380 1975 70
ETW Lützowstraße 2.250 1970 75
EFH Katharinenstraße 4.410 1960 170
EFH Eckehardweg 3.360 1965 160
EFH Untere Holzstraße 3.300 1965 120
EFH Eipaßstraße 2.960 1960 160
RH/DH Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3.410 1995 140
RH/DH von-Galen-Straße 3.270 1970 120
RH/DH Nibelungenstraße 3.110 2000 120
RH/DH Laiken 2.990 1965 110
RH/DH Gernotweg 2.820 1965 130

Methodik & Quellen

So lesen Sie diese Werte

Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.

Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser) und die mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch) in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m². Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen. Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.

Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Solingen-Gräfrath

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Gräfrath

Was ist der Bodenrichtwert in Solingen-Gräfrath?
Der Median-Bodenrichtwert in Gräfrath liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 408 €/m² (Spanne 310–510 €/m², 16 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Solingen.
Was ist eine Wohnung in Solingen-Gräfrath wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Gräfrath liegt im Median bei 2.670 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 6 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Gräfrath wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 3.330 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilien­erfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen

Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.

Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.

Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.

„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."

LinkedIn-Profil · Über die Redaktion · Köln-spezialisiert seit 2007
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.