16 amtliche Bodenrichtwert-Zonen in Solingen-Gräfrath. Median 408 €/m², IRW ETW 2.670 €/m². Datenstand 01.01.2026, Quelle BORIS-NRW.
Von der Redaktion, immobilienwerte.nrwStichtag 01.01.2026Amtliche Datenbasis
Bodenrichtwert Median 408 €/m²16 Zonen
BRW-Spanne 310–510 €/m²Min bis Max
Median ETW 2.670 €/m²6 Zonen Wohnfläche
Median EFH 3.330 €/m²4 Zonen
In einem Satz
Mittlere Lage — Gräfrath bewegt sich nahe am stadtweiten Median (±5 %).
Der Stadt-Median Solingen liegt bei 410 €/m², der Ortsteil-Median bei 408 €/m².
Bodenrichtwert-Karte Gräfrath
Bodenrichtwert-Karte Solingen-Gräfrath 2026
16 Wohn-Zonen · Stichtag 01.01.2026 · BORIS-NRW
Häuser · ein-/zweigeschossig (Layer 2)
< 500500–1.0001.000–1.5001.500–2.000> 2.000
Wohnungen / Misch · mehrgeschossig (Layer 5)
< 500500–1.0001.000–1.5001.500–2.000> 2.000 €/m²
Grau gestrichelt: Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) — nicht im Wohn-Aggregat. Gewerbe-, Land- und Forstflächen nicht angezeigt.Daten: BORIS-NRW · Basemap: CartoDB
Zonen mit reduziertem Wert sind nicht im Wohn-Aggregat enthalten (z.B. Geschäftsstadtmitte MK über 3.500 €/m²).
Immobilienrichtwerte in Gräfrath
Amtliche Immobilienrichtwerte je m² Wohnfläche, getrennt nach Teilmarkt (ETW = Eigentumswohnungen, EFH = Einfamilienhäuser).
IRW-Zonen mit Geo-Bezug zu Gräfrath
Teilmarkt
Zone / Quartier
IRW €/m²
Bj.-Bezug
Fl.-Bezug
Standard
ETW
Schulstraße
3.840
2000
90
–
ETW
Oj. Dietrich-Bonhoeffer-Straße
3.830
2000
85
–
ETW
Barbaraweg
2.800
1995
90
–
ETW
Oj. Abteiweg/Wichernstraße
2.540
1970
70
–
ETW
Von-Ketteler-Straße
2.380
1975
70
–
ETW
Lützowstraße
2.250
1970
75
–
EFH
Katharinenstraße
4.410
1960
170
–
EFH
Eckehardweg
3.360
1965
160
–
EFH
Untere Holzstraße
3.300
1965
120
–
EFH
Eipaßstraße
2.960
1960
160
–
RH/DH
Dietrich-Bonhoeffer-Straße
3.410
1995
140
–
RH/DH
von-Galen-Straße
3.270
1970
120
–
RH/DH
Nibelungenstraße
3.110
2000
120
–
RH/DH
Laiken
2.990
1965
110
–
RH/DH
Gernotweg
2.820
1965
130
–
Methodik & Quellen
So lesen Sie diese Werte
Alle Aggregate sind Mediane über Wohnbau-Richtwertzonen, sofern nicht explizit als „Mittelwert" gekennzeichnet. Der Median ist robuster als das arithmetische Mittel, weil Spitzenwerte nicht überproportional gewichtet werden.
Aggregat-Definition: Wir berücksichtigen die
ein-/zweigeschossige Bauweise (blau, Häuser)
und die
mehrgeschossige Bauweise (rot, Wohnungen/Misch)
in Wohngebieten (W/WA/WR/WS/WB), Mischgebieten (MI/MD) sowie Kerngebieten (MK) mit BRW bis 3.500 €/m².
Reine Geschäftsstadtmitte (Köln: Dom-Umfeld, 18 MK-Zonen oberhalb der Schwelle) sowie Gewerbe-, Land- und Forstflächen sind ausgeschlossen.
Stichtags-Vergleich: 01.01.2026 vs 01.01.2025. Quelle: BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0.
Die Werte stammen aus dem amtlichen BORIS-NRW (Lizenz dl-de/zero-2-0), bereitgestellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Stichtag 01.01.2026. Die Aggregation berücksichtigt nur Wohn-Lagen — Geschäftsstadtmitte (MK > 3.500 €/m²) und reine Gewerbeflächen sind ausgeschlossen.
Wichtig: Der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße ergibt NICHT den Bodenwert. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Eine pauschale Multiplikation überschätzt den Wert systematisch.
Indikative Marktwert-Einschätzung
Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse in Solingen-Gräfrath
Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen — auf Mikrolage Ihres Ortsteils. Ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Der Median-Bodenrichtwert in Gräfrath liegt zum Stichtag 01.01.2026 bei 408 €/m² (Spanne 310–510 €/m², 16 Wohn-Zonen). Der Wert basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Solingen.
Was ist eine Wohnung in Solingen-Gräfrath wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Eigentumswohnungen in Gräfrath liegt im Median bei 2.670 €/m² Wohnfläche (Stichtag 01.01.2026, 6 IRW-Zonen). Adresse eingeben für eine indikative Berechnung.
Was ist ein Einfamilienhaus in Gräfrath wert?
Der amtliche Immobilienrichtwert für Einfamilienhäuser liegt im Median bei 3.330 €/m² Wohnfläche.
Ist die Online-Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Einschätzung ist eine indikative Marktorientierung auf amtlicher Datenbasis und kein Verkehrswert nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Bedeutet der Bodenrichtwert × Grundstücksgröße = Bodenwert?
Nein. Der BRW gilt für die typische Bezugsgröße der Zone (oft 300–400 m²). Bei größeren Grundstücken sinkt der €/m² real um 15–25 %. Eine einfache Multiplikation würde zu hoch ausweisen.
ED
Methodische Aufbereitung & Datenredaktion
Erten Dörter
Geschäftsführer · D&CIE Immobilien GmbH
20+ Jahre
Immobilienerfahrung
1.000+
begleitete Transaktionen
500 Mio. €
Gesamtvolumen
Erten Dörter arbeitet seit 2007 in der Immobilienbewertung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen. In über zwei Jahrzehnten hat er den Aufbau und die Skalierung mehrerer Immobilien-Standorte im Großraum Köln verantwortet — von Aachen über Bergisch Gladbach bis in den Rhein-Erft-Kreis. 2024 entstand durch Fusion das größte unabhängige Maklerunternehmen Kölns.
Heute leitet er in führenden Positionen mehrere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter die Marken homéa und privatverkaufen.de. Sein Anspruch: Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu entwickeln, zu skalieren und zu verbinden — von digitalen Plattformen über Consulting bis zur klassischen Vermittlung.
Auf immobilienwerte.nrw verantwortet er die methodische Aufbereitung der amtlichen BORIS-NRW-Daten und die redaktionelle Erläuterung der Bewertungslogik. Für die Werte selbst ist der Gutachterausschuss zuständig.
„Über zwei Jahrzehnte Bewertungspraxis zeigen: Die meisten Eigentümer kennen die amtlichen Datenquellen gar nicht. Diese Seite macht sie nutzbar — ohne sie mit einem Verkehrswertgutachten zu verwechseln."
Trennung Daten ↔ Aufbereitung: Die ausgewiesenen Werte stammen ausschließlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (BORIS-NRW, dl-de/zero-2-0). Berechnungslogik, Aggregation und Erläuterung verantwortet die Redaktion immobilienwerte.nrw.
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB)
Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.