immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Grundstück Grundstück & Bauland · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Bauerwartungsland — Definition

Definition

Bauerwartungsland sind Grundstücke, bei denen aufgrund der konkreten Lage und der Planungssituation in absehbarer Zeit eine bauliche Nutzung zu erwarten ist — ohne dass bereits Baurecht besteht. Die Einstufung erfolgt nach § 5 ImmoWertV und ist ein Zwischenzustand zwischen unproduktivem Land und Rohbauland.

Vier Entwicklungsstufen nach ImmoWertV

StufeDefinitionWertniveau (vom Bauland)
Land- / Forstwirtschaftsflächereine LuF-Nutzung1–3 %
Bauerwartungslandkonkrete Bauerwartung25–50 %
Rohbaulandim Bebauungsplan vorgesehen, nicht erschlossen50–80 %
Baureifes LandBaurecht + Erschließung100 %

Bewertungsfaktoren

Bauerwartungsland wird typisch mit einem Abschlag von 50–75 % vom Baulandwert bewertet. Die Bandbreite hängt ab von:

  • Verbindlichkeit der Planungsabsicht (FNP, Bebauungsplan in Aufstellung)
  • Zeithorizont bis zur Baurechtschaffung
  • Erschließungsstand
  • Marktnachfrage in der Region

Beispielrechnung

Grundstück 1.000 m² im Außenbereich, im Flächennutzungsplan als künftiges Wohnbauland ausgewiesen, Baurecht noch nicht beschlossen:

  • Baulandwert (bei Realisierung): 400 €/m²
  • Bauerwartungsland-Abschlag: −65 %
  • Bauerwartungslandwert: 1.000 × 140 € = 140.000 €

Häufige Fragen

Wer entscheidet die Einstufung? Der Gutachterausschuss bei Bewertung; rechtlich der Bebauungsplan.

Wie lange dauert die Höherstufung zum Bauland? Sehr unterschiedlich — von 1 Jahr (zügiges B-Plan-Verfahren) bis 10+ Jahre (Klagen, Umweltprüfungen).

Wie wird Bauerwartungsland besteuert? Erbschaftsteuer: nach Bedarfswert, der den Bauerwartungslandwert ansetzt. Spekulationssteuer: Halteperioden gelten wie bei Bauland.

Quellen: § 5 ImmoWertV · § 19 BauGB · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Grundstückswert ermitteln
Bodenrichtwert × Fläche, BORIS-NRW kostenlos
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.